Ab sofort sind Essener Sportvereine wieder aufgerufen, ihre Mitglieder, die die Ehrungskriterien erfüllen, beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation für die Sportmeisterehrung anzumelden. Im Rahmen der städtischen Sportmeisterehrung werden Sportler*innen geehrt, die eine hervorragende sportliche Leistung oder ein besonderes Engagement im Bereich des Sports erbracht haben. Die Anmeldefrist für die Ehrung, die im April 2023 erfolgen soll, endet am 5. Dezember.
Gemäß der "Satzung über Auszeichnungen für Leistungen und Verdienste auf dem Gebiet des Sports", können für die Sportmeisterehrung in 2023 Sportler*innen angemeldet werden, die in 2022
Die Meisterschaften und Höchstleistungen müssen vom zuständigen Fachverband als solche anerkannt sein. Der Fachverband muss dem Deutschen Olympischen Sportbund als Spitzen- und nicht als Anschlussverband angehören. Bei Olympischen Spielen sowie Welt- und Europameisterschaften müssen die Sportler*innen vom jeweiligen Fachverband nominiert worden sein.
Der Kreis der zu Ehrenden umfasst die Elite- und Leistungsklasse. Analog hierzu werden Angehörige von Junioren-, Jugend-, Jahrgangs- und Schülerklassen ebenfalls geehrt. Die Ehrung von Seniorensportler*innen ist laut Satzung grundsätzlich ausgenommen.
Das entsprechende Anmeldeformulare (siehe rechts) kann ausgefüllt per E-Mail an esther.bergedick@protokoll.essen.de sowie per Fax an die 0201 88-9115316 oder postalisch an die Stadtverwaltung gesendet werden. Für Rückfragen steht Frau Esther Bergedick telefonisch unter der Rufnummer 0201 88-15316 zur Verfügung.
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