Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung hat heute (09.11.) die Grundlage für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen im 1. Halbjahr 2023 empfohlen. Der Rat der Stadt Essen wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 30. November darüber entscheiden.
Die nachstehenden Sonntage sollen in den jeweiligen Stadtteilen verkaufsoffen sein und sollen in Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen stattfinden:
Die Grundlage für den Beschluss ist das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) vom 16.11.2006 in der am 30.3.2018 in Kraft getretenen Fassung. Sämtliche Terminvorschläge für 2023 müssen die Anforderung erfüllen, dass je Verkaufsstelle maximal acht verkaufsoffene Sonntage eingeräumt werden (§ 6 Abs. 1 S. 1 LÖG NRW) und dass im gesamten Stadtgebiet maximal 16 Kalendersonntage für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Anspruch genommen werden (§ 6 Abs. 4 S. 3 LÖG NRW).
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