Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planen und Bauen hat in seiner heutigen (17.11.) Sitzung beschlossen, dass ein Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Ripshorster Straße in Dellwig aufgestellt werden soll.
Das an der Stadtgrenze zu Oberhausen liegende Plangebiet ist 17,11 Hektar groß und wird überwiegend gewerblich genutzt. Ansässig sind dort Reifengeschäfte, Gebrauchtwagenhändler, metallverarbeitendes Gewerbe und ein Recyclinghof. In der Vergangenheit kam es in diesem Gebiet immer wieder zu nicht genehmigten Gewerbenutzungen durch sogenannte Problemimmobilien, weshalb die Stadt Essen Teile der Grundstücke erworben und räumen lassen hat.
Der nächste Schritt um das Gebiet zielgerichtet in eine geordnete, gewerbliche Nutzung zu überführen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans. Die Neuordnung soll unter Ausschluss von stark emittierenden, erheblich belästigenden Betrieben und Anlagen erfolgen. Ebenfalls ausgeschlossen werden sollen Vergnügungsstätten (auch Wettbüros), Wettannahmestellen, Sexshops, Prostitutionsbetriebe sowie zentrenrelevanter Einzelhandel.
Durch den nun erfolgten Aufstellungsbeschluss können Bauvoranfragen und Bauanträge für das Gebiet zurückgestellt werden. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung ebenfalls empfohlen, dass eine Satzung über das gesetzliche Vorkaufrecht in dem Bereich beschlossen wird. Mit diesem ergänzenden Instrument wird sichergestellt, dass in Veräußerungsfällen der Stadt ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Die Entscheidung darüber trifft der Rat voraussichtlich in seiner Sitzung am 30. November.
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