Der Rat der Stadt Essen hat heute (30.11.) die Grundlage für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen im 1. Halbjahr 2023 geschaffen.
Die nachstehenden Sonntage sollen in den jeweiligen Stadtteilen verkaufsoffen sein und finden dann in Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen statt:
Die Grundlage für den Beschluss ist das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) vom 16.11.2006 in der am 30.3.2018 in Kraft getretenen Fassung. Sämtliche Terminvorschläge für 2023 müssen die Anforderung erfüllen, dass je Verkaufsstelle maximal acht verkaufsoffene Sonntage eingeräumt werden (§ 6 Abs. 1 S. 1 LÖG NRW) und dass im gesamten Stadtgebiet maximal 16 Kalendersonntage für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Anspruch genommen werden (§ 6 Abs. 4 S. 3 LÖG NRW).
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