Der Rat hat heute (30.11.) die Satzung über das gesetzliche Vorkaufsrecht für das Gewerbegebiet Ripshorster Straße beschlossen. Hintergrund ist die aktuelle städtebauliche Planung, um das Gebiet zielgerichtet in eine neue geordnete gewerbliche Nutzung zu überführen. Mit der jetzt beschlossenen Satzung wird sichergestellt, dass in Veräußerungsfällen der Stadt ein Vorkaufsrecht in dem Gebiet eingeräumt wird.
Am 17. November wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen bereits die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich beschlossen. Die Neuordnung des Gewerbegebiets soll unter Ausschluss von stark emittierenden, erheblich belästigenden Betrieben und Anlagen erfolgen. Ebenfalls ausgeschlossen werden sollen Vergnügungsstätten (auch Wettbüros), Wettannahmestellen, Sexshops, Prostitutionsbetriebe sowie zentrenrelevanter Einzelhandel.
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