Mit Jahresbeginn löst das "Bürgergeld“ als neue Grundsicherungsleistung für Arbeitsuchende das Arbeitslosengeld II ab.
Bürgergeld erhält, wer erwerbsfähig ist, seinen und den Lebensunterhalt seiner Familie aber nicht aus eigenem Einkommen oder anderen vorrangigen Leistungen decken kann. Neben den finanziellen Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bekommen Leistungsberechtigte Unterstützung für ihre (Wieder-)Eingliederung ins Erwerbsleben. Zuständig für die Leistungsgewährung sind die Jobcenter.
Automatischer Übergang für JobCenter-Kund*innen
Essener*innen, die bisher bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatten, erhalten das Bürgergeld mit dem Start der neuen Grundsicherungsleistung automatisch über das JobCenter Essen. Es müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Bei Fragen oder bei einem Beratungswunsch wenden sich Essener Leistungsberechtigte weiter an die ihnen bekannte, für sie zuständige Geschäftsstelle im JobCenter Essen. Sie haben dieselben Ansprechpartner*innen.
Einführung in zwei Schritten
Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt: Leistungsrechtlich beginnt der Wandel zum 1. Januar. Zum 1. Juli folgt die Umsetzung von Neuerungen in der Arbeitsvermittlung.
Wie bisher beim Arbeitslosengeld II umfasst das Bürgergeld leistungsrechtlich den Regelsatz für den Lebensunterhalt sowie die Übernahme für die Kosten des Wohnens. Außerdem werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie evtl. Mehrbedarfe gezahlt.
Höhe der Regelsätze
Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten über das Bürgergeld monatlich 502 Euro für den Lebensunterhalt. Das sind 53 Euro mehr als bisher im Arbeitslosengeld II. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen mit 451 Euro pro Person, jeweils 47 Euro monatlich mehr als bisher. Junge nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten 402 Euro monatlich (plus 42 Euro). Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren erhalten mit 420 Euro ein Plus von 44 Euro monatlich. Für Kinder zwischen dem 6. und 13. Lebensjahr werden 348 Euro (plus 37 Euro) ausgezahlt. Für Babys und Kleinkinder bis zur Erreichung des sechsten Lebensjahres bekommen die Erziehungsberechtigten zukünftig monatlich 318 Euro statt bisher 285 Euro.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten zusätzlich neben diesem Regelbedarf bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung auch weiter den im Sommer beschlossenen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich.
Die neuen Beträge werden von der Stadt Essen Ende Dezember automatisch für Januar 2023 an die Essener Leistungsberechtigten überwiesen. Bescheide, Anträge und sonstige Schreiben werden von den Jobcentern Schritt für Schritt angepasst, da begrifflich eine Übergangsfrist gilt. Das JobCenter Essen weist deshalb vorsorglich darauf hin, dass auch nach Einführung des Bürgergeldes in Schreiben noch die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ oder „Sozialgeld“ erscheinen können. Dies hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit.
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