Am kommenden Dienstag, 10. Januar, werden die diesjährigen Bescheide über die Grundbesitzabgaben verschickt. Die Mitarbeiter*innen des Fachbereiches Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt der Stadt Essen sind dann aufgrund der Vielzahl von telefonischen Rückfragen nur schwer erreichbar.
Nach dem 16. November 2022 beantragte Änderungen konnten aus technischen Gründen nicht mehr im Jahresbescheid 2023 berücksichtigt werden. Diese Änderungen werden jedoch in vielen Fällen im ersten Änderungsbescheid vom 11. Januar 2023 berücksichtigt. Es wird empfohlen, diesen Bescheid abzuwarten, bevor mit dem Fachbereich Kontakt aufgenommen wird.
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.essen.de/grundbesitzabgaben.
Zum Hintergrund
Bis zum 16. November konnten Grundstückseigentümer*innen dem Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt der Stadt Essen Grundstücks- und Wohnungsverkäufe, Zwischenzählerstände für Gartenwasserzähler, Verwalterwechsel sowie Namens- und Adressänderungen mitteilen, damit diese im Jahresbescheid über die Grundbesitzabgaben 2023 berücksichtigt werden konnten.
Stadt Essen
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