Nächster Stichtag für den "Förderfonds Bürgerschaftliches Engagement"

Förderung für Ehrenamtliche noch bis 1. Februar beantragen

10.01.2023

Der "Förderfonds bürgerschaftliches Engagement" der Stadt Essen dient als Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements, dem viele Essener Bürger*innen nachgehen. Die finanzielle Förderung kann von gemeinnützigen Organisationen, Initiativen, Vereinen und Projekten bei der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt der Stadt Essen beantragt werden.

Die Anträge für den Förderfonds können viermal im Jahr zu den Stichtagen 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November gestellt werden. Der erste Stichtag für das Jahr 2023 ist somit der 1. Februar 2023. Gefördert werden zum Beispiel Anerkennungsfeiern, Fortbildungen oder auch kleine Aufwandsentschädigungen. Antragsteller*innen können maximal zwei Anträge pro Jahr einreichen. Die Höchstfördersumme pro Antrag beträgt 1.000 Euro.

Ein Antragsformular sowie weitere Informationen zum Förderfonds finden Interessierte unter www.essen.de/förderfonds .

Zum Hintergrund

Der Förderfonds ist Bestandteil des vom Rat der Stadt Essen beschlossenen Handlungskonzeptes "Anerkennungskultur". Durch ihn sollen gemeinnützige Organisationen, Vereine, Initiativen und die darin ehrenamtlich Tätigen unterstützt werden. Die finanzielle Zuwendung soll direkt engagierten Personen zu Gute kommen, die für andere Menschen in Essen beziehungsweise für das Gemeinwesen ehrenamtlich tätig sind.

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