Exotische Tiere, wie Papageien und Reptilien, sind seit vielen Jahren beliebte Haustiere und viele von ihnen unterliegen artenschutzrechtlichen Regelungen. Im November 2022 fand in Panama die 19. CITES-Vertragsstaatenkonferenz, besser bekannt als Washingtoner Artenschutzabkommen, statt. Es wurden unter anderem handelsrelevante Tierarten neu in die Anhänge I und II des CITES-Abkommens aufgenommen oder durch einen Wechsel von Anhang II in Anhang I unter strengen Schutz gestellt. Diese Anhänge werden zu einem späteren Zeitpunkt in die Anhänge A und B der Verordnung 338/97 umgesetzt.
Hieraus ergeben sich für Halter*innen der unten aufgeführten Tierarten einige rechtliche Vorschriften, beispielsweise die Meldepflicht und für Gewerbebetreibende die Buchführungspflicht nach der Bundesartenschutzverordnung. Damit künftigen formgebundenen Käufen und Verkäufen nichts im Wege steht, fordert die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Essen alle Halter*innen und Gewerbebetreibenden auf, Ihre Tiere als "Vorerwerb" bis Mittwoch, 22. Februar, schriftlich anzuzeigen.
Die Untere Naturschutzbehörde hat eine Übersicht der zum 23. Februar neu aufgenommenen Arten in die CITES-Anhänge I und II zusammengestellt. Diese Auflistung beinhaltet nicht den Wechsel zwischen den Anhängen I und II, sondern nur Neuaufnahmen:
Tierarten, die neu in den CITES-Anhang I aufgenommen werden:
Tierarten, die neu in den CITES-Anhang II aufgenommen werden, sind:
In diesem Zusammenhang macht die Untere Naturschutzbehörde darauf aufmerksam, dass in Deutschland für die Arten (Amerikanische) Schnappschildkröte (Chelydra serpentina) und Geierschildkröte (Macrochelys temminckii) bereits seit Februar 2005 ein Vermarktungs-, Abgabe und Zuchtverbot be-steht.
Die Abkürzung "spp." bezeichnet alle Arten eines höheren Taxons.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Unteren Naturschutzbehörde unter den Rufnummern: 0201 88-59552 und 0201 88-59551 oder per E-Mail unter unb@umweltamt.essen.de zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Stadt Essen unter: www.essen.de/leben/umwelt/landschafts_und_naturschutz/artenschutz_.de oder auf der Seite des Bundesamtes für Naturschutz unter www.bfn.de/aktuelle-meldungen/ergebnisse-der-19-cites-vertragsstaatenkonferenz.
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