Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat in seiner heutigen (09.03.) Sitzung den Sachstandsbericht zur Verlängerung der U-Bahnlinien 11 und 17 zur Kenntnis genommen.
Bereits im November letzten Jahres hatte sich der Rat der Stadt Essen für die Beauftragung weiterer Untersuchungen zur Verlängerung der beiden Linien zum Büro- und Verwaltungskomplex Bredeney ausgesprochen. Hierfür stehen gemäß des Ratsbeschlusses Mittel in Höhe von rund 1,35 Millionen Euro zur Verfügung. Bei einer 90-prozentigen Förderquote liegt der städtische Eigenanteil bei rund 135.000 Euro.
Zu den nun anstehenden Untersuchungen einer Verlängerung der U11 und/oder U17 ist zwischen der Stadt Essen und der Ruhrbahn ein zweistufiges Verfahren zum weiteren Vorgehen vereinbart worden. Im ersten Schritt soll demnach zunächst der verkehrliche Nutzen von verschiedenen möglichen Varianten zur Linienverlängerung bewertet werden. Dies soll anhand eines Verkehrsmodells sowie einer groben Abschätzung der Kosten geschehen. Durch ein Ingenieurbüro sollen demnach insgesamt acht Varianten begutachtet werden (siehe rechts).
Mit diesem Verfahren, in das auch die Ruhrbahn einbezogen werden soll, sollen alle möglicherweise erfolgsversprechenden Streckenführungen einer vergleichenden Betrachtung unterzogen werden. Die Beauftragung zur Bewertung der verkehrlichen Machbarkeit wird durch die Stadt Essen durchgeführt und die notwendige Vergabe befindet sich aktuell in Vorbereitung. Die Bearbeitung wird ungefähr sechs Monate dauern. Sobald die Ergebnisse vorliegen, soll dann der Rat der Stadt Essen über die Festlegung der weiter zu untersuchenden Vorzugsvariante entscheiden.
In der zweiten Verfahrensstufe ist im Anschluss die beschlossene Vorzugsvariante weiter auszuarbeiten und zu konkretisieren. Seitens der Ruhrbahn werden dann zudem entsprechende bauliche Untersuchungen für die Vorzugvariante beauftragt.
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