Investitionsmaßnahmen in Essen: Umsetzung von Förderprogrammen im 2. Halbjahr 2022

22.03.2023

Mit dem Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen werden bis zum Jahr 2024 zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt und das Essener Stadtbild positiv gestaltet. Dazu gehören Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen für Kindertagesstätten, Schulen sowie Verwaltungsgebäude, Straßen und Plätze aber auch Sportanlagen. Neben eigenen Mitteln aus dem städtischen Haushalt ruft die Stadt dafür Fördermittel von Bund und Land in Millionenhöhe ab.

In der heutigen Ratssitzung (22.03.) wurde über den aktuellen Stand der Maßnahmen und Mittelabrufe im zweiten Halbjahr 2022 informiert, die aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I und II (KInvFöG I und II) sowie dem Förderprogramm "Gute Schule 2020“ finanziert werden.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I (KInvFöG I)

Der Förderzeitraum von KInvFöG I endet zum 31. Dezember 2023, bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle angemeldeten Fördermaßnahmen beendet werden. Von den insgesamt 55 angemeldeten Maßnahmen wurden bis zum Ende des 2. Halbjahres 2022 bereits 53 baulich fertiggestellt und 54 bereits vollständig mit dem Fördergeber abgerechnet. Die Abrechnung der letzten Maßnahme mit einem Fördervolumen von rund 1,6 Millionen Euro ist vorgesehen für das erste Quartal 2023. Damit ist der vollständige und fristgerechte Abruf der zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von rund 64 Millionen Euro sichergestellt.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II (KInvFöG II)

Im Rahmen des Förderprogramms KInvFöG II erhält die Stadt Essen 56,7 Millionen Euro, die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Innerhalb dieses Finanzierungsrahmens sollen Stand jetzt 26 Maßnahmen umgesetzt werden. Insgesamt wurden im Rahmen des Förderprogramms bereits 51,7 Millionen Euro verausgabt, darüber hinaus wurden Aufträge mit einem Gesamtvolumen von 25,2 Millionen Euro erteilt. Mit Ablauf des 2. Halbjahres 2022 wurden bereits 17,7 Millionen Euro abgerufen.

Von den insgesamt 26 geplanten Maßnahmen wurden bisher fünf Maßnahmen beendet und abgerechnet, alle anderen befinden sich in der Bauausführung. Nach heutigem Stand können alle Maßnahmen des Förderprogramms KInvFöG II fristgerecht fertiggestellt und abgerechnet werden.

"Gute Schule 2020"

Über das Förderprogramm "Gute Schule 2020" hat die Stadt Essen einen Kreditrahmen in Höhe von 81,4 Millionen Euro eingeräumt bekommen, der in den letzten Jahren komplett abgerufen wurde. Die Verwendung der Darlehen ist jeweils innerhalb von 48 Monaten nach Mittelabruf gegenüber der NRW.BANK nachzuweisen. Zum 15. Oktober 2022 hat die Stadt Essen Verwendungsnachweise in Höhe der Jahrestranche von 2018 von rund 24 Millionen Euro fristgerecht vorlegt, die entsprechende Prüfung ergab keine Beanstandungen.

Im Bereich der investiven Großmaßnahmen sind aufgrund der aktuellen Preisentwicklung weiterhin Kostensteigerungen zu beobachten. Die acht investiven Großmaßnahmen, darunter beispielsweise die Hövelschule in Altenessen-Süd, die Geschwister-Scholl-Realschule in Borbeck und das Berufskolleg Ost in Huttrop, befinden sich weiterhin in der Bauausführungsphase und schreiten planmäßig voran.

Insgesamt sind alle 32 Kleinmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 9 Millionen Euro fertiggestellt und beendet. Die letzte verbleibende Kleinmaßnahme, die Brandschutzsanierung am Burggymnasium im Stadtkern, ist vorgesehen zur Abrechnung mit der letzten Darlehenstranche in 2024.

Alle Maßnahmen liegen damit im Zeit- und Kostenrahmen und können nach heutigem Planungsstand fristgerecht abgerechnet werden.

Zum Hintergrund

Fördermittel von Bund und Land sowie Investitionsmittel des städtischen Haushalts ermöglichen das Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen. Dabei fließen insgesamt rund 618 Millionen Euro in die verschiedenen Bauprojekte, von denen die Stadt rund 415 Millionen Euro aus städtischen Haushaltmitteln in den Ausbau der Infrastruktur selbst investiert.

Im Rahmen von Kapitel 1 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) stehen der Stadt Essen rund 64 Millionen Euro zur Verfügung, die vor allem in die Lärmbekämpfung und energetische Sanierungen investiert werden. Als Erweiterung dient KInvFG Kapitel 2 mit einem Volumen von rund 57 Millionen Euro, die der Verbesserung der Schulinfrastruktur zu Gute kommen. Mit weiteren 82 Millionen Euro werden mithilfe des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen ("Gute Schule 2020") Maßnahmen im schulischen Bereich umgesetzt.

Insbesondere aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurden die Förderzeiträume aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen erneut verlängert.

Weiterführende Informationen stehen auf der Website www.essen.de/sip zur Verfügung.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen