Heute (11.05.) hat sich der Ausschuss für Verkehr und Mobilität für die Planung zur Erweiterung und den barrierefreien Umbau des ZOB Bahnhof Borbeck ausgesprochen und die Verwaltung sowie die Ruhrbahn beauftragt, die Maßnahme zur Baureife zu bringen.
Die Kernaufgaben der Planung sind die aus dem Nahverkehrsplan abzuleitende Taktverdichtung und der barrierefreie Umbau der Bushaltesteige sowie das verkehrspolitisch formulierte Modal-Split Ziel. Um die Taktverdichtung mit dem Fahrplanwechsel der Linie 170, in der Hauptverkehrszeit auf fünf Minuten und in der Nebenzeit auf zehn Minuten, umsetzen zu können, müssen Pausen- und Halteplätze aller dort haltenden Linien neu geordnet werden. Zudem ist der barrierefreie Umbau von Haltestellen ein im Nahverkehrsplan festgeschriebenes Leitziel der Stadt Essen zur Verbesserung des ÖPNVs und darüber hinaus gesetzliche Verpflichtung aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Aktueller Stand des ZOB Bahnhof Borbeck
Der ZOB Bahnhof Borbeck befindet sich im Stadtteil Borbeck-Mitte in der Fürstäbtissinstraße im Abschnitt von Heinrich-Brauns-Straße bis Borbecker Straße. Der Planungsbereich liegt in einem stadtteilzentralen und städtebaulich wichtigen Standort mit Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungen und Gastronomie. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Marktplatz
Borbeck. Mit 10.000 Ein- und Aussteigenden pro Tag ist der ZOB eine der wichtigsten Bushaltestellen in Essen. Der vorhandene ZOB ist Betriebsanlage der Ruhrbahn. Dort ist nur Bus- und Fußgängerverkehr erlaubt.
Die Bussteige sind nicht barrierefrei ausgebaut und die Anordnung der dicht hintereinander liegenden Bussteige lässt weiterhin eine barrierefreie Anfahrt der Busse nicht zu. Zudem befindet sich die Oberfläche in einem schadhaften Zustand. Die Anzahl der Bussteige und Pausenplätze ist auf der bestehenden Fläche nicht erweiterbar und somit ist der ZOB in seiner bestehenden Substanz nicht zukunftsfähig zu betreiben.
Zu der Planung
Der geplante barrierefreie Umbau, die Erhöhung der Taktverdichtung von 48 auf 60 Busfahrten pro Stunde mit zusätzlichen Haltestellen und ein effizienter Betriebsablauf sind die wesentlichen Kriterien für die geplante Betriebsanlage. Mit etwa 106 Metern ist die Anlage ungefähr genauso lang wie der Bestand. Eine weitere Ausdehnung ist nicht möglich. Die Querschnittsbreite des ZOB von 36,50 Metern wird maßgeblich von den Aufstellflächen der haltenden und pausierenden Bussen und den Wenderadien beziehungsweise Schleppkurven der Busse bestimmt. Hierbei ist zu beachten, dass umfahrende Busse an den haltenden Bussen vorbeifahren müssen. Die Haltestelle sieht zukünftig die für die Taktverdichtung und die zusätzlich einzusetzenden Busse benötigten An-, Abfahrts- und Pausenplätze vor, die aktuell provisorisch geschaffen werden mussten. Für den Betrieb mit Ein- und Ausstieg auf der rechten Fahrzeugseite muss die Umfahrung im Uhrzeigersinn vorgesehen werden. Der ZOB wird im Norden zukünftig von den Buslinien 140, 143, 185 über den geplanten Kreisverkehr angefahren. Die Buslinien 160 und 170, von der Borbecker Straße kommend, erhalten im Süden eine Zufahrt. Hiermit wird gewährleistet, dass die am Kreisverkehr einfahrenden Busse die ausfahrenden Busse möglichst nicht behindern. Alle Busse verlassen den ZOB über den Kreisverkehr.
Die Fahrbahnbreite von 10,50 Meter berücksichtigt, dass Busse an den haltenden Bussen vorbeifahren können. Die Steige sind als sogenannter Sägezahn angeordnet. Dies verringert den Platzbedarf der anfahrenden Busse und ermöglicht gleichzeitig in der Halteposition einen geringen Abstand der Busse von der Steigkante und somit einen barrierefreien Ein- und Ausstieg.
Die Erreichbarkeit der Bussteige für Fahrgäste wird über Fußgängerüberwege im Norden und Süden des ZOB sichergestellt. Fußgänger*innen, die die Busfahrbahn queren, haben Vorrang vor dem Busverkehr. Für die Wartefläche soll eine nahezu vollflächig überspannende Dachkonstruktion entworfen werden. Aufgrund der stadtplanerischen und städtebaulichen Wirkung wird die Dachkonstruktion in einer separaten Gremienbeteiligung behandelt.
Auswirkungen der Planung auf den Straßenraum
Eine Folge der erheblichen Verbreiterung des ZOB gegenüber dem Bestand ist die Änderung des Straßenraums der Fürstäbtissinstraße. Der geplante ZOB beansprucht zukünftig weitere 20 Meter des bestehenden Straßenraums. Die westliche Grenze der Busverkehrsfahrbahn beansprucht zukünftig Flächen des bestehenden rechten Geradeausfahrstreifens der Fahrtrichtung Norden. Dies hat eine Neuaufteilung des Straßenquerschnitts zur Folge, die alle Verkehrsarten betrifft.
Der westliche Gehweg wird in der Breite nicht reduziert. Aufgrund des entfallenden Zweirichtungsradwegs kann Fußgängerinnen*Fußgängern teilweise mehr Breite zugeteilt werden. Ein Vorteil ist auch, dass sich künftig Fußgänger*innen den Seitenraum in der Fürstäbtissinstraße nicht mit den Radfahrenden teilen werden. Alle Wege und Querungsstellen sowie signalisierte Anlagen des Fußverkehrs werden barrierefrei mit akustischen und taktilen Systemen und Materialien und kontrastgebenden Färbungen ausgebaut.
Der Radverkehr soll grundsätzlich getrennt vom Fußverkehr auf der Fahrbahn geführt und bestenfalls vom Kraftverkehr getrennt werden. Die Planung beinhaltet Radfahrstreifen auf der Fürstäbtissinstraße im Abschnitt des Hauptroutennetzes zwischen Borbecker Straße und dem geplanten Kreisverkehr.
Der vierstreifige Fahrbahnquerschnitt für den motorisierten Individualverkehr und Busverkehr reduziert sich zukünftig auf zwei Fahrstreifen.
Im Rahmen der Erweiterung müssen zudem 43 Parkplätzen, zwei Taxistände und zwei Behindertenparkplätze in der Fürstäbtissinstraße weichen. Die beiden Behindertenstellplätze und die Taxiplätze sollen auf die südliche Seite der Heinrich-Brauns-Straße in fußläufig kurzer Verbindung zum Bahnhof und ZOB verlegt werden. Es sind keine Flächen vorhanden, um die entfallenden Stellplätze auf dem westlichen Bahnhofsvorplatz zu ersetzen. Um die Erreichbarkeit der zentralen Einrichtungen und des Einzelhandels der Borbecker Innenstadt trotzdem weiter zu gewährleisten, sollen die verbliebenden Stellplätze mit direktem Zugang zum Stadtteilzentrum in die Bewirtschaftung genommen werden. Dies ermöglicht eine ständige Fluktuation auf diesen Stellplätzen und verbessert die Erreichbarkeit über den gesamten Tagesverlauf.
Weiteres Vorgehen und Kosten
Die Ausbaustufen einschließlich der verkehrsregelnden Maßnahmen werden in der noch zu beauftragenden Ausführungsplanung erarbeitet und den zu beteiligenden Gremien mit Baubeschluss mitgeteilt. Der Baubeginn ist nach Prüfung und Bewilligung der Fördermittel für 2024 geplant. Die Kosten für die Erweiterung und den barrierefreien Umbau des ZOB einschließlich des Daches betragen nach derzeitigem Stand 6,6 Millionen Euro. Die Kosten des städtischen Anteils für den Straßenbau, technische Anlagen und Begrünung betragen nach derzeitigem Stand 4,2 Millionen Euro.
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