Seit Mai 2022 wird bei der Verkehrsüberwachung der Stadt Essen eine neue Software zur Erfassung und Weiterverfolgung von Ordnungswidrigkeiten genutzt. Damit einher ging auch die Einführung von Online-Knöllchen, wodurch Betroffene die Möglichkeit haben, Verwarngelder innerhalb einer Woche online zu begleichen. Nach einem Jahr zieht die Stadt Essen nun eine erste Bilanz.
Im Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 wurden bei der Stadt Essen insgesamt 202.233 Verfahren aufgrund von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs eröffnet. Dabei wurden 44.579 Zahlungen über das Online-Verfahren vorgenommen, das entspricht einem Anteil von etwa 22 Prozent. In den übrigen 157.654 Fällen ergingen Anschreiben per Post an die Betroffenen.
Die Nutzung von Online-Knöllchen digitalisiert und vereinfacht den gesamten Prozess sowohl für die Betroffenen als auch die Verwaltung. Alle relevanten Informationen werden automatisch in einer elektronischen Akte gesammelt und sämtliche Daten (inklusive Beweisfotos) unmittelbar online in das Verfahren übertragen. So waren in den 44.579 Fällen, in denen die Verwarngelder online beglichen wurden, keine sachbearbeitenden Tätigkeiten im Innendienst erforderlich. Dadurch werden Ressourcen besser genutzt und es wird zusätzlich ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet, da bei der Online-Zahlung des Verwarngelds der Fall unmittelbar abgeschlossen ist und somit die Zusendung per Post entfällt. Ein Anschreiben umfasst drei Blätter Papier, sodass in den 44.579 Nutzungen des Online-Knöllchens 133.737 Blätter Papier nicht versendet werden mussten.
Zum Hintergrund
Auf den Online-Knöllchen, die von den Mitarbeiterinnen*Mitarbeitern des Außendienstes am Fahrzeug platziert werden, befinden sich ein QR-Code sowie Zugangsdaten für das zentrale Online-Portal verwarnungen.essen.de. Im Online-Portal können die Betroffenen unter anderem den Grund für die Verwarnung einsehen sowie das Verwarngeld innerhalb einer Woche über verschiedene Zahlungsmethoden direkt online bezahlen. Wird diese Frist von einer Woche überschritten, beispielsweise weil die Betroffenen sich zum Vorwurf äußern möchten, wird die schriftliche Verwarnung postalisch übersandt.
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