Gutachten zu Deutschem Fotoinstitut liegt vor: Oberbürgermeister wendet sich an Bundestagspräsidentin

23.05.2023

In einem Schreiben wendet sich Oberbürgermeister Thomas Kufen an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, um ihr das Ergebnis eines in Auftrag gegebenen vorläufigen juristischen Gutachtens zur Vergabe des geplanten gesamtdeutschen Fotoinstituts mitzuteilen. Nach Einschätzung des Staatsrechtlers Prof. Dr. Dr. h.c. Siekmann, der Ende März mit einer Einschätzung beauftragt wurde, bestehen Zweifel, ob die Vergabe des Standortes nach Düsseldorf verfassungskonform war.

Seine Bedenken beziehen sich insbesondere auf das verfassungsrechtlich gesicherte Willkürverbot, da die Standortfrage 2019 durch den Bundeshaushaltsausschuss entschieden wurde, bevor die Ergebnisse der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Auftrag gegebenen Gutachten vorlagen. Sowohl das "Konzept für ein Bundesinstitut für Fotografie" von März 2020 als auch die "Machbarkeitsstudie Bundesinstitut für Fotografie" von März 2021 haben Essen deutlich als vorzugswürdigen Standort ermittelt. Gleiches gilt nachfolgend für die Außerachtlassung deren eindeutiger Ergebnisse und insgesamt das Fehlen eines transparenten Verfahrens.

Kufen bittet darum, das Verfahren überprüfen zu lassen: "Als Präsidentin des Deutschen Bundestags obliegt es Ihnen, regelkonforme Beschlüsse des Deutschen Bundestags zu gewährleisten. Auch schon der Anschein, hier ständen verfassungsrechtliche Verstöße im Raum, schadet dem gemeinsamen Anliegen." Des Weiteren führt er in dem Brief aus: "Da uns das Thema Einrichtung eines Deutschen Fotoinstituts sehr am Herzen liegt, würden wir unsererseits nun erneut auf alle entscheidenden Akteurinnen und Akteure auf Bundes- und Landesebene zugehen, um einen einvernehmlichen Standort bzw. Standorte für das Deutsche Fotoinstitut zu finden. In diesem Zusammenhang hoffen wir auf Ihre Unterstützung."

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