Die Stadt Essen hat sich zum Ziel gesetzt, in jedem Stadtbezirk zukünftig mindestens ein öffentlich zugängliches Sport- und Bewegungsangebot für Kinder und Jugendliche anzubieten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen nahm in seiner heutigen (01.06.) Sitzung den aktuellen Sachstand der Planungen für die Erweiterung der Skate-, Bike- und Calisthenics-Anlagen zur Kenntnis.
Die Stadt Essen verfolgt das Ziel, in jedem Stadtbezirk zukünftig mindestens ein öffentlich zugängliches, nicht vereinsgebundenes Sport- und Bewegungsangebot für Kinder und insbesondere Jugendliche vorzuhalten. Dabei sollen sowohl Neubauten von Skate-, Bike- und Calisthenics-Anlagen entstehen als auch bestehende Anlagen aktueller Standorte zeitgemäß umgestaltet oder erweitert werden. Von zentraler Bedeutung ist die Einbindung der aktuellen und zukünftigen Nutzer*innen während der gesamten Bau- und Planungsphase.
Aktuelle Standorte und laufende Maßnahmen
Größere Skateanlagen gibt es derzeit an vier Standorten (Krupp-Park, Westviertel, Stadtbezirk I; Emscherpark, Karnap, Stadtbezirk V; Volksgarten Kray, Leithe, Stadtbezirk VII; Lanfermannfähre, Heisingen, Stadtbezirk VIII) im Stadtgebiet. An zehn weiteren Standorten befinden sich einzelne Skateelemente sowie an neun Standorten Calisthenics-, Parkour- und Bikeanlagen unterschiedlicher Größe, Ausstattung und Anforderung (siehe rechts).
In drei beispielhaft dargestellten und aktuell laufenden Maßnahmen ist die Umgestaltung, bzw. Neuerrichtung von Skate-, Bike- und Calisthenics-Anlagen bereits Bestandteil der Planungen: Im Rahmen der Integrierten Sportentwicklungsplanungen soll die Sportanlage Schillerwiese (Stadtwald, Stadtbezirk II) unter anderem um frei zugängliche Anlagen weiterentwickelt werden. Die Skateanlagen im Emscherpark (Karnap, Stadtbezirk V) sollen umgestaltet, erweitert und um seniorengerechte Fitnessgeräte ergänzt werden. Planungen für den Benderpark (Kupferdreh, Stadtbezirk VIII) sehen vor, diesen um Parkour-Anlagen zu ergänzen.
Weiteres Vorgehen
Parallel zu den beschriebenen laufenden Maßnahmen erfolgen in geschäfts- und fachbereichsübergreifender Zusammenarbeit die Ermittlung weiterer potenzieller Flächen für die Neuerrichtung von Trendsportanlagen. Bei der Ermittlung dieser Flächen ist die Klärung verschiedener Rahmenbedingungen zuvor notwendig. So ist unter anderem zu klären, ob bestehende Bebauungspläne sowie Angaben des Regionalen Flächennutzungsplans zu berücksichtigen sind, Lärmschutz- und Bodengutachten einzuholen sind und wie die regelmäßige Unterhaltung der Anlage gewährleistet werden kann. Die beteiligten Fachbereiche der Stadtverwaltung stehen hierzu im Austausch und werden weiterhin berichten.
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