Durch die zu Beginn des Jahres in Kraft getretene Wohngeldreform mit einer Verdreifachung der Anspruchsberechtigten kommt es in der Wohngeldstelle im Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen weiterhin zu verlängerten Bearbeitungszeiten von derzeit vier bis sechs Monaten.
Aktuell erreichen die Wohngeldstelle viele Anrufe in denen Antragssteller*innen Nachfragen zum Sachstand ihres Antrags stellen. Die Beantwortung dieser Anfragen bindet viele Kapazitäten und führt dazu, dass den Mitarbeiterinnen*Mitarbeitern weniger Zeit für die Bearbeitung der Anträge zur Verfügung steht.
Um Kapazitäten für die reine Antragsbearbeitung zu schaffen, wird die telefonische Erreichbarkeit daher ab Montag, 5. Juni, auf folgende Zeiten festgelegt:
Dienstag von 8:30 bis 12:30 und von 14 bis 15 Uhr
Donnerstag von 8:30 bis 12:30 und von 14 bis 16 Uhr
Allgemeine Auskünfte zum Wohngeld gibt das ServiceCenter Essen
Das ServiceCenter Essen ist über die Wohngeld-Hotline 0201 88-50466 auch an den anderen Tagen erreichbar und steht für allgemeine Auskünfte zum Wohngeld, Antragsversendung und Terminvereinbarungen zur Verfügung. Allerdings können von dort fallspezifische Fragestellungen nicht beantwortet werden.
Für persönliche Vorsprachen gelten weiterhin die bisher bekannten Sprechzeiten:
Montag von 8:30 bis 12:30 und Montag von 14 bis 15 Uhr
Dienstag von 8:30 bis 12:30 und Dienstag von 14 bis 15 Uhr
Donnerstag von 8:30 bis 12:30 und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr
Termine können online gebucht werden unter https://meintermin.essen.de/termine/index.php?anlagennr=89&anwendung=3
Die Wohngeldstelle bittet weiterhin darum, von telefonischen Anfragen oder persönlichen Terminen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
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