Am Dienstag, 13. Juni: Zweite Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung des Emscherparks

05.06.2023

Der Emscherpark wird im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) auf der Projektebene "Unsere Gärten" umgestaltet. Im Zuge dessen soll der Park eine Aufwertung erfahren - dies gilt auch für die Fläche des ehemaligen Tennisvereins. Der Fokus hierbei soll auf Sport- und Bewegungsangeboten für alle Bürger*innen liegen, wobei unter anderem Parcours- und Calisthenics-Elemente, eine Kinder-Mountainbike-Strecke oder ein Skaterhockey-Feld denkbar wären. Aufgrund der topografischen Differenzen besteht zudem die Möglichkeit, den Höhenunterschied für eine Art Tribüne und die Flächen der westlich gelegenen, ehemaligen Tennisplätze als Bühne zu nutzen.

Im Zuge des Umgestaltungsprozesses des Emscherparks fand bereits Anfang März eine erste Beteiligungsveranstaltung in der evangelischen Kirche Karnap statt, bei der interessierte Bürger*innen die Gelegenheit hatten, ihre Ideen zur Verbesserung der Biodiversität, Aufenthaltsqualität und Bewegungsmöglichkeiten innerhalb des Parks mitzuteilen. Im Anschluss an die erfolgreiche Beteiligungsveranstaltung wurde mithilfe der eingebrachten Vorschläge und Anregungen ein Vorentwurf entwickelt.

Dieser Vorentwurf wird nun bei einer Abendveranstaltung am Dienstag, 13. Juni, von 18 bis etwa 20 Uhr, in der evangelischen Kirche Karnap, Hattramstraße 29, präsentiert. Grün und Gruga lädt alle Interessierten herzlich zu der Veranstaltung ein und bittet um eine formlose Anmeldung über den Briefkasten des Stadtteilbüros Karnap an der Karnaper Str. 100, oder per E-Mail an anke.hagedorn@gge.essen.de. Ein Einlass ohne Anmeldung ist bei ausreichend freien Plätzen ebenfalls möglich.

Im Anschluss an die Präsentation können bis einschließlich Freitag, 23. Juni, Änderungswünsche über die oben genannte E-Mail-Adresse eingesendet werden. Die Ergebnisse sollen anschließend präsentiert werden. Für September ist auch eine Beteiligung des zuständigen Ausschusses für Umwelt-, Klima und Verbraucherschutz vorgesehen, sodass fristgerecht zum 30. September der Förderantrag für die Maßnahme eingereicht werden kann.

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