Nach dem Katastrophenschutzbedarfsplan und dem Waldbrandschutzbedarfsplan hat die Stadt Essen ihren Rettungsdienstbedarfsplan fortgeschrieben. Für die vorherige detaillierte Analyse konnte erneut LÜLF plus gewonnen werden, die Kommunen, Kreise, Länder und Firmen in allen Fragen der Bedarfsplanung und Organisation der Gefahrenabwehr beraten. Auf Grundlage des nun vorliegenden Gutachtens (siehe rechts), hat die Stadtverwaltung als Träger des Rettungsdienstes jetzt die Aufgabe, einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, in dem die inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten bei der Anpassung von Personal, Fahrzeugen/Technik sowie Liegenschaften festgelegt werden.
Aufgrund steigender Bedarfe im Rettungsdienst der Feuerwehr fehlen laut Gutachten erhebliche Mittel, um die festgelegte Hilfsfrist von acht Minuten weiterhin einzuhalten. Die Feuerwehr Essen steuert dieser Entwicklung bereits seit Jahren entgegen, zum Beispiel durch den Einsatz der sogenannten "Mobilen Retter" oder durch eine kontinuierliche Verbesserung der Technik oder Schulungen der Mitarbeitenden der Leitzentrale. Dennoch fehlt es weiterhin an personeller und technischer Infrastruktur, um alle Bedarfe zu decken. Die Ursachen für die steigenden Einsatzzahlen liegen unter anderem im zunehmenden Altersdurchschnitt der Bevölkerung sowie in der zunehmenden Anzahl an Verlegungsfahrten zwischen den sich fortlaufend spezialisierenden Krankenhäusern.
Auch bei Krankentransporten, die in Essen mit Unterstützung der Hilfsorganisationen durchgeführt werden, fehlt es insbesondere an Fahrzeugen. Beim Krankentransport besteht zwar keine rechtlich bindende Hilfsfrist. Wartezeiten von einer Stunde sollten aber nicht überschritten werden.
Notwendige Bedarfe
Insgesamt stehen im kommunalen, öffentlichen Rettungsdienst 23 Standorte für Notfallrettung und Krankentransport zur Verfügung. Darunter sind 16 Rettungswachen mit Rettungstransportwagen (RTW), Lösch-Rettungsfahrzeug und Krankentransportwagen (KTW), zwei Rettungswachen an Krankenhäusern mit Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) und RTW sowie fünf Unterbringungen für NEF an Krankenhäusern. Laut Gutachten sollen 32 RTW dauerhaft im Einsatz sein, von montags bis freitags sollen acht RTW tagsüber zusätzlich eingesetzt werden. Am Wochenende und feiertags sollen fünf zusätzliche RTW tagsüber das erhöhte Einsatzaufkommen abdecken. Damit wären zwischen 32 und 40 RTW gleichzeitig im Einsatz. Diese Vorhaltung bedeutet einen Gesamtumfang von 306.070 Jahresvorhaltestunden. Außerdem sollen zwölf RTW einsatzbereit sein, um zur Spitzenabdeckung, beispielsweise bei einem Großschadenereignis, besetzt werden zu können. Das Ergebnis der Bemessung der NEF-Vorhaltung empfiehlt insbesondere aufgrund der flächigen Ausdehnung im nördlichen Essen den Einsatz eines zusätzlichen achten NEF in der Zeit von Montag bis Freitag von 7 bis 15 Uhr und eine Erhöhung der Jahresvorhaltestunden auf 65.700. Der Bedarf an KTW erhöht sich auf 55 Fahrzeuge mit unterschiedlichen Zeitanteilen. Die Jahresvorhaltestunden belaufen sich auf 165.104 Stunden. Darüber hinaus müssen weitere Fahrzeuge vorgehalten werden für den Fall, dass andere beispielsweise durch technische Defekte ausfallen.
Über die aktuelle Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans werden die politischen Gremien in den kommenden Wochen beraten und beschließen.
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