Im Kindergartenjahr 2023/2024 sollen sechs weitere Familienzentren aus Essen an das Familienministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) gemeldet werden. Das hat der Jugendhilfeausschluss in seiner heutigen (13.06.) Sitzung beschlossen. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) fördert seit 2006 mit dem Programm "Familienzentren NRW" die Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren. Die Landesförderung beträgt jährlich 20.000 Euro pro Familienzentrum.
Auch im Jahr 2023/2024 wird der Ausbau und die Förderung von neuen Familienzentren weiter vorangetrieben. Mit insgesamt 150 neuen Förderpaketen wird der Ausbau des Landesprogramms Familienzentren im kommenden Kindergartenjahr landesweit fortgesetzt. Das Kontingent der Stadt Essen erhöht sich um sechs Förderpakete auf dann insgesamt 114 Förderpakete.
Familienzentren bieten Unterstützung und vermitteln Hilfsangebote
Ziel des Landesprogramms ist, Familien bei der Erziehung und im Alltag zu unterstützen und damit sowohl zu einer frühzeitigen Förderung und Prävention als auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit beizutragen. Dabei spielen sie insbesondere bei der frühen Förderung junger Familien eine wichtige Rolle. Die Familienzentren organisieren und vermitteln zahlreiche Hilfsangebote, die das Wohlergehen von Familien stützen und für Eltern und Kinder alltagsnah und gut erreichbar sind. Sie bieten zum Beispiel offene Sprechstunden für Erziehungs- bzw. Familienberatung an oder vermitteln und begleiten in eine weitergehende Beratung.
Folgende neue Einrichtungen werden für das kommende Kindergartenjahr 2023/2024 vorgeschlagen:
Insgesamt arbeiten dann nach erfolgter Zertifizierung 147 Kindertageseinrichtungen sowie drei weitere Verbundpartner (ein Tagespflegeverbund, ein Bürgerhaus und ein Jugendhaus) als Familienzentren in Essen.
Projektgruppe bereitet Auswahl neuer Familienzentren vor
Die Auswahl der neuen Familienzentren wird in der Projektgruppe Familienzentren des Jugendamtes gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege vorbereitet. Hierbei spielen unterschiedliche Aspekte eine Rolle: das Interesse und die Eignung der jeweiligen Kindertageseinrichtung, der Bedarf im Stadtteil (Anzahl der Kinder null bis sechs Jahre, Haushalte Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Kinder mit existenzsichernden Leistungen, Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen), Beurteilung der Sozialen Dienste und Erfahrungen aus der Arbeit der jeweiligen Kindertageseinrichtung sowie Verteilung auf unterschiedliche Träger. Damit möglichst viele Eltern stadtweit vom Ausbau der Infrastruktur für Familien sowie der Kooperation mit den Erziehungsberatungsstellen und Familienbildungsstätten profitieren können, werden auch Bewerbungen aus nicht benachteiligten Stadtteilen berücksichtigt.
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