E-Scooter gehören auch in Essen seit einigen Jahren zum Stadtbild dazu. Im Rahmen des sogenannten Free-Floating-Konzepts nutzen die Anbieter den öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere die Gehwege, zum Abstellen der Elektrotretroller. Dabei gibt es keine festen Standorte für die Ausleihe und Rückgabe und die Fahrzeuge können flexibel in der Stadt abgestellt und gemietet werden. Eine zwischen der Stadtverwaltung und den Anbietern geschlossene Kooperationsvereinbarung bildet die Basis für gemeinsame Zusammenarbeit und regelt beispielsweise auch, wie viele Roller an einem bestimmten Platz abgestellt werden dürfen und wie die Verbotszonen für die E-Scooter definiert sind.
Aufgrund eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Münster stellt der Betrieb eines solchen Free-Floating-Verleihsystems für E-Scooter in Nordrhein-Westfalen eine Sondernutzung dar, die entsprechende Gebühren nach sich zieht.
Demnach ist nun vorgesehen, eine Gebühr pro E-Scooter festzusetzen, wobei die Stadt Essen ein monatlicher Betrag in Höhe von 5 Euro pro E-Scooter für angemessen erachtet. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sprach sich heute (15.06.) dafür aus, dass diese in der zugrunde liegenden Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Essen verankert werden sollen und Satzung dementsprechend anzupassen ist. Der Rat der Stadt Essen wird über den Sachverhalt und die Anpassung des Satzungstextes voraussichtlich in seiner Sitzung am 21. Juni entscheiden.
Gültigkeit erlangt die geänderte Satzung, sobald sie anschließend im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht wurde.
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