Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets in Essen

22.06.2023

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert werden und Unterstützung erfahren. Dabei wird das Bildungs- und Teilhabepaket in sechs verschiedene Module aufgeteilt: Der Förderung von Kassenfahrten, Ausstattung mit Schulbedarf, Schülerbeförderung sowie außerschulische Lernförderungen, der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sowie der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die neben den jeweiligen Regelleistungen gewährt werden.

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II), des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), des Wohngeldgesetzes (WoGG) sowie des Bundeskindergeldgesetzes (BKKG) und nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) erhalten.

Für das Jahr 2022 wurden in Essen insgesamt 59.942 neue Anträge gestellt, wobei die Auszahlungen sich auf insgesamt rund 17,10 Millionen Euro belaufen. Bewilligt wurden im vergangenen Jahr 55.162 Anträge. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 waren es in allen Rechtskreisen rund 13,45 Millionen Euro, bei 40.034 Anträgen, wovon 35.763 bewilligt wurden. Blickt man zurück auf das Vor-Corona-Jahr 2019 waren es damals 66.059 Anträge (62.164 davon bewilligt) und Ausgaben in Höhe von rund 12,24 Millionen Euro.

Jahresvergleich nach Leistungsmodulen

Nach den Jahren der Corona-Pandemie zeigt sich, dass im Jahr 2022 wieder eine stärke Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes festzustellen ist. Für die einzelnen Module stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

Klassenfahrten

  • Anträge 2022: 15.549
  • Anträge 2021: 4.250
  • Anträge 2019: 17.768

Ausstattung mit Schulbedarf

  • Anträge 2022: 4.789
  • Anträge 2021: 3.590
  • Anträge 2019: 2.876

Diese Zahl der Anträge bezieht sich lediglich auf den Rechtskreis BKGG, da in den übrigen Rechtskreisen (SGB II, AsylLG und SGB XII) eine automatische Auszahlung erfolgt.

Schülerbeförderung:

  • Anträge 2022: 520
  • Anträge 2021: 513
  • Anträge 2019: 667

Lernförderung

  • Anträge 2022: 9.778
  • Anträge 2021: 7.643
  • Anträge 2019: 8.384

Mittagsverpflegung

  • Anträge 2022: 22.959
  • Anträge 2021: 19.698
  • Anträge 2019: 29.676

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

  • Anträge 2022: 6.347
  • Anträge 2021: 4.340
  • Anträge 2019: 6.688

NRW-weiter Vergleich

Im Vergleich mit den NRW-Großstädten liegt die Stadt Essen für das Jahr 2021 mit ihren Ausgaben in Höhe von rund 13,12 Millionen Euro hinter Köln auf Platz 2. Da die NRW-weiten Zahlen für das Jahr 2022 noch nicht vorliegen, kann aktuell nur ein Städtevergleich für das Jahr 2021 erfolgen. Beim Land gemeldet werden nur die Rechtskreise SGB II und BKGG.

Ausgehend von einer weiteren Normalisierung des öffentlichen Lebens nach der Corona-Pandemie und einem damit verbundenen gewissen Nachholbedarf sowie von einer Mehrung der Anspruchsberechtigten durch das zum 1. Januar in Kraft getretene Wohngeld-Plus-Gesetz kann zukünftig eine zunehmende Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes vermutet werden.

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