Brückenprojekte: weitere Umsetzung des Essener Modells beschlossen

21.06.2023

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (21.06.) Sitzung die weitere Umsetzung des Essener Modells der Brückenprojekte zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen zur Kenntnis genommen.

Das Land NRW hat trotz intensiver Bemühungen der Stadtverwaltung und der Träger*innen zusätzlich zur jährlichen Finanzierung keine weiteren Mittel zur auskömmlichen Durchführung der Brückenprojekte in Aussicht gestellt. Auf Basis des gemeinsamen Austausches zwischen dem Jugendamt der Stadt Essen und den bisherigen Trägerinnen*Trägern sowie in Anbetracht möglicher Einstellungen vereinzelter Angebote sollen die Brückenprojekte an Standorten, an denen ein besonders großer Bedarf bei Neuzugewanderten besteht, der nicht durch andere Angebote gedeckt werden kann, erhalten bleiben. Ergänzend sollen weitere Brückenprojekte, in erster Linie in Form von Eltern-Kind-Gruppen, eingerichtet werden.

Aufgrund der ausbleibenden Landesmittel ist eine ergänzende Finanzierung für Ausweitung und Erhalt der Angebote ab 1. August erforderlich. Diese ergänzende Finanzierung soll durch eine kommunale Förderung abgedeckt werden. Das Jugendamt hat entlang der bekannten Kostenpositionen Förderrichtlinien für die ergänzende Finanzierung erstellt. Etwaige Träger*innen neuer Brückenprojekte können somit beim Jugendamt einen Antrag auf ergänzende Förderung stellen und sind damit in der Lage, diese auskömmlich zu finanzieren. Die finanziellen Mehrbedarfe können so erhoben und den politischen Gremien für 2024 benannt werden. Das Jugendamt rechnet damit, dass somit für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023 maximal 240.000 Euro aus dem kommunalen Haushalt notwendig sind, um die Brückenprojekte in diesem Jahr fortzuführen.

Zum Hintergrund

Die Angebote der Kinderbetreuung in besonderen Fällen, der Brückenprojekte, sind – ergänzend zur Kindertagesbetreuung und zur Kindertagespflege – niederschwellige Angebote, die 2015 durch die Landesregierung ins Leben gerufen wurden. Zu den expliziten Zielgruppen der Brückenprojekte gehören geflüchtete Familien sowie deren Kinder. Sie sollen mit kindgerechten Angeboten in deutscher Sprache die Integration von Familien unterstützen.

Aufgrund der Rahmenbedingungen der jährlichen Landesfinanzierung hat sich im vergangenen Jahr 2022 herauskristallisiert, dass eine Umsetzung der Brückenprojekte mit fest angestellten hauptamtlichen Fachkräften – wie sie von einigen Trägern in Essen realisiert wird – durch das Land nicht ausreichend refinanziert ist. In seiner Sitzung am 30.11.2022 hat der Rat für die Brückenprojekte in 2023 Mittel zur Verfügung gestellt. Am 22.03.2023 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit den Trägerinnen*Trägern eine dauerhafte Finanzierung der Brückenprojekte – ergänzend zur jährlichen Landesförderung – gesichert werden kann. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 die Umsetzung beschlossen.

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