Sondernutzungsgebühren für E-Scooter

21.06.2023

Aktuell werden E-Scooter im Essener Stadtgebiet im Rahmen eines sogenannten Free-Floating-Konzepts durch die Anbieter im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt und angeboten. Dabei gibt es keine festen Standorte für die Ausleihe und Rückgabe und die Fahrzeuge. Aufgrund eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Münster stellt der Betrieb eines solchen Free-Floating-Verleihsystems für E-Scooter in Nordrhein-Westfalen eine Sondernutzung dar für die Gebühren fällig werden.

Der Rat der Stadt Essen sprach sind heute (21.06.) dafür aus, dass von Anbeieterinnen*Anbietern künftig pro Monat und Fahrzeug eine Gebühr in Höhe von 5 Euro entrichtet werden muss. Hier ist es nötig, die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Essen entsprechend anzupassen und die Gebühren dort zu verankern. Auch hierfür stimmte der Rat in seiner heutigen Sitzung.

Gültigkeit erlangt die geänderte Satzung, sobald sie im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht wurde.

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