Rat stimmt Rettungsdienstbedarfsplan zu

21.06.2023

In der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans hat die Stadt Essen wichtige Bedarfe für den Rettungsdienst der Feuerwehr Essen ermittelt. Insgesamt stehen im kommunalen, öffentlichen Rettungsdienst derzeit 23 Standorte für Notfallrettung und Krankentransport zur Verfügung.

Darunter sind 16 Rettungswachen mit Rettungstransportwagen (RTW), Lösch-Rettungsfahrzeug und Krankentransportwagen (KTW), zwei Rettungswachen an Krankenhäusern mit Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) und RTW sowie fünf Unterbringungen für NEF an Krankenhäusern. Laut Gutachten sollen 32 RTW dauerhaft im Einsatz sein, von montags bis freitags sollen acht RTW tagsüber zusätzlich eingesetzt werden. Am Wochenende und feiertags sollen fünf zusätzliche RTW tagsüber das erhöhte Einsatzaufkommen abdecken. Damit wären zwischen 32 und 40 RTW gleichzeitig im Einsatz. Diese Vorhaltung bedeutet einen Gesamtumfang von 306.070 Jahresvorhaltestunden. Außerdem sollen zwölf RTW einsatzbereit sein, um zur Spitzenabdeckung, beispielsweise bei einem Großschadenereignis, besetzt werden zu können. Das Ergebnis der Bemessung der NEF-Vorhaltung empfiehlt insbesondere aufgrund der flächigen Ausdehnung im nördlichen Essen den Einsatz eines zusätzlichen achten NEF in der Zeit von Montag bis Freitag von 7 bis 15 Uhr und eine Erhöhung der Jahresvorhaltestunden auf 65.700. Der Bedarf an KTW erhöht sich auf 55 Fahrzeuge mit unterschiedlichen Zeitanteilen. Die Jahresvorhaltestunden belaufen sich auf 165.104 Stunden. Darüber hinaus müssen weitere Fahrzeuge vorgehalten werden für den Fall, dass andere durch beispielsweise technische Defekte ausfallen. Der Rat hat diesen zusätzlichen Bedarfen grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird den zuständigen politischen Gremien die zukünftigen notwendigen Anschaffungen zur Beratung vorlegen.

Zum Hintergrund

Für die vorausgegangene Analyse als Grundlage des neuen Rettungsdienstbedarfsplans konnte erneut LÜLF plus gewonnen werden, die Kommunen, Kreise, Länder und Firmen in allen Fragen der Bedarfsplanung und Organisation der Gefahrenabwehr beraten. Sowohl bei der Erstellung des Katastrophenschutzbedarfsplans als auch beim Brandschutzbedarfsplan konnten die Expert*innen bereits beauftragt werden. Auf Grundlage des nun vorliegenden Gutachten, hat die Stadtverwaltung als Träger des Rettungsdienstes nun die Aufgabe, einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, in dem die inhaltliche und zeitliche Prioritäten bei der Anpassung von Personal, Fahrzeugen/Technik sowie Liegenschaften festgelegt werden. Aufgrund steigender Bedarfe im Rettungsdienst der Feuerwehr fehlen laut Gutachten erhebliche Mittel, um die festgelegt Hilfsfrist von acht Minuten weiterhin einzuhalten.

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