Im Juli vergangenen Jahres wurden im Rahmen eines Pilotprojekts für den Stadtbezirk I zwei Grillzonen im Stadtgarten und im Nordpark eingerichtet. Der Betrieb der beiden ausgewiesenen Flächen soll auch in diesem Jahr fortgeführt werden. Zudem wird der Testbetrieb von Grillzonen auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Nach umfangreichen Beratungen zwischen der Verwaltung und den Bezirksvertretungen wurde nun die Einrichtung sechs weiterer Grillzonen beschlossen.
Folgende Grillzonen wurden bereits eingerichtet:
Weitere Grillzonen werden in den kommenden Wochen eingerichtet:
In Bezirk III wurde die Einrichtung einer Grillzone im Gervinuspark vorgeschlagen. Die Bezirksvertretung III wird darüber in ihrer Sitzung am 17. August entscheiden. Die Einrichtung einer Grillzone in der Grünanlage Katernberger Bach wurde von der Bezirksvertretung VI abgelehnt. In Bezirk VIII steht derzeit keine Fläche zur Nutzung als Grillzone zur Verfügung.
Grillverbot auf anderen Anlagen und Verkehrsflächen
In Bezirken mit einer eingerichteten Grillzone ist das Grillen in Anlagen und auf Verkehrsflächen außerhalb dieser Fläche nicht gestattet. Mit der Einrichtung einer Grillzone Im Löwental in Bezirk IX, zählt dazu zum Beispiel auch die Brehminsel in Werden.
Die Grillzonen werden vor Ort durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Damit deutlich wird, wo gegrillt werden darf und wo nicht, werden die Flächen mit roten Grillzonenmarkierungspollern markiert. So werden den Nutzerinnen*Nutzern der Verlauf und die Grenzen der Flächen nachvollziehbar aufgezeigt.
Zum Hintergrund
Die Einrichtung von Grillzonen sowie das Grillverbot außerhalb dieser ausgewiesenen Flächen geht auf einen Beschluss des Rates der Stadt Essen von August 2020 zurück. Daraufhin wurde die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen entsprechend geändert. Auf Grundlage der Einrichtung von zwei Grillzonen im Stadtbezirk I als Pilotprojekt im vergangenen Jahr, wird der Testbetrieb in diesem Jahr auf das gesamte Essener Stadtgebiet ausgeweitet. Auf dieser Grundlage kann anschließend über eine weitere Fortführung entschieden werden.
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