Die vorbereitenden Arbeiten für die Abrissarbeiten der Bauruine am Altenessener Bahnhof starten ab Mitte Juli 2023. Beim Vergabeverfahren für die Abbrucharbeiten der Bauruine konnte die Stadt Essen den Auftrag nun an eine Essener Abbruchfirma erteilen.
Ab Mitte Juli wird demnach zunächst die Baustelle eingerichtet, das heißt, entsprechende Geräte und Mitarbeitenden-Einrichtungen werden zur Baustelle gebracht und diverse vorbereitende Arbeiten durchgeführt. Anschließend finden Entrümpelungs- und Entkernungsarbeiten wie beispielsweise die Demontage der Fenster statt. Danach erfolgt der Rohbauabbruch, beginnend von oben nach unten. Dabei kommt ein Bagger zum Einsatz, der mit verschiedenen Aufsätzen arbeitet, um die Bausubstanz Stück für Stück abzureißen. Unter anderem werden dafür Betonpulverisierer und ein Abbruchhammer verwendet. Der entstehende Bauschutt wird dann nach Material und Abfallart zur Entsorgung sortiert und mittels Container abgefahren. Zum Schluss wird die durch den Abbruch entstandene Baugrube mit Boden verfüllt.
Der Abbruch erfolgt durch die Stadt Essen, da die Eigentümerin der Beseitigungsanordnung nicht fristgerecht nachgekommen ist. Die durch den Abbruch entstehenden Planungs- und Baukosten von voraussichtlich rund 308.000 Euro - für die die Stadt in Vorleistung geht- werden nach Abschluss der Maßnahme der Eigentümerin in Rechnung gestellt. Sollten die geltend gemachten Kosten nicht durch die Eigentümerin beglichen werden können, könnte die Zwangsversteigerung des Objektes beantragt werden.
Der Abschluss der Abbrucharbeiten ist Stand jetzt für Dezember 2023 vorgesehen.
Zum Hintergrund
Bereits seit vielen Jahren zeichnete sich für die Bauruine an der Altenessener Straße im Stadtteil Altenessen-Süd keine Lösung ab. Die Verwaltung hatte der Eigentümerin daher Ende Juni 2019 eine Abrissverfügung mit Fristsetzung erteilt und gleichzeitig für den Fall der Nichtbefolgung der Verfügung die Durchführung der Abbruchmaßnahme durch die Stadt Essen auf Kosten der Eigentümerin angedroht. Nach Klageerhebung durch die Eigentümerin hatte das Verwaltungsgericht im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 1. Oktober 2020 die Ordnungsverfügung der Stadt Essen in allen Punkten bestätigt. Mit Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil durch das Oberverwaltungsgericht im November 2021, hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes Rechtskraft erlangt. Die Eigentümerin hatte daraufhin sechs Monate Zeit, den Abbruch des Gebäudes selbst vorzunehmen, war dem aber nicht nachgekommen ist. Daher hat die Stadtverwaltung die Ersatzvornahme festgesetzt und den Abbruch des Gebäudes zu Lasten der Eigentümerin veranlasst.
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse