Die Unfallkommission hat sich in der vergangenen Woche zu einer Unfallhäufungsstelle im Straßenverkehr in Essen-Bergerhausen, an der Einmündung der Schürmannstraße in die Rellinghauser Straße, ein Bild vor Ort gemacht.
Die Situation vor Ort
Die Unfallhäufungsstelle ist sowohl in der einjährigen Betrachtung 2022 als auch im bisherigen Verlauf des Jahres 2023 mit insgesamt sieben Unfällen in gleicher Fahrbeziehung auffällig geworden. Beim Abbiegen von der Schürmannstraße links in die Rellinghauser Straße kam es vermehrt zu Kollisionen mit dem bevorrechtigten Geradeaus-Verkehr.
Beim Vor-Ort-Termin der Unfallkommission fielen zunächst die unzureichenden Sichtbeziehungen für den abbiegenden Verkehr aus der Schürmannstraße in die Rellinghauser Straße auf. Die Situation stellt sich so dar, dass sich sowohl linksabbiegende PKW als auch rechtsabbiegende PKW auf der Schürmannstraße nebeneinander aufstellen können. Das schränkt die gegenseitigen Sichtbeziehungen für den abbiegenden Verkehr deutlich ein. Zudem stellte die Unfallkommission fest, dass beim Abbiegen von der Schürmannstraße rechts in die Rellinghauser Straße, die rechtsseitig parkenden Fahrzeuge auf der Rellinghauser Straße die Sicht zusätzlich einschränken.
Maßnahmen zur Abhilfe
Um für Abhilfe zu schaffen, hat die Unfallkommission folgende Maßnahmen beschlossen:
Das Amt für Straßen und Verkehr der Stadt Essen als Straßenbaulastträger muss die beschlossenen Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen. Der Planungsprozess dafür ist bereits gestartet.
Zum Hintergrund
Die Aufgaben der Unfallkommission werden in einem Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt. In der Unfallkommission arbeiten Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaulastträger und die Polizei zusammen. Die Unfallkommission beobachtet permanent die Verkehrsunfallentwicklung, wertet das Verkehrsunfallgeschehen aus und berät und beschließt Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Ein Schwerpunkt der Arbeit der Unfallkommission liegt in der Identifizierung von Unfallhäufungsstellen. Die Polizei filtert dazu Bereiche heraus, in denen sich in einem Jahr mindestens drei Unfälle eines Unfalltyps (z.B. Auffahr- oder Abbiegeunfälle) ereignet haben, in denen in drei Jahren mindestens drei Unfälle mit getöteten oder schwerverletzten Verkehrsteilnehmenden passiert sind oder in denen in drei Jahren mindestens fünf Unfälle mit Fußgängerinnen*Fußgängern oder Radfahrenden passiert sind und dabei mindestens leichte Verletzungen aufgetreten sind.
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