Als Unterstützung während der Corona-Pandemie für die Gastronomie hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz auf Speisen von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Unterstützung soll nun auslaufen. Der Bund hat angekündigt, dass ab dem 1. Januar des kommenden Jahres wieder der alte Steuersatz gelten solle.
Oberbürgermeister Thomas Kufen teilt die Sorge des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V., dass die gegenwärtige wirtschaftliche Situation dies kaum zulasse.
"Die Folgen der Corona-Pandemie sind in der Gastronomie nach wie vor zu spüren, hinzugekommen ist eine nicht unerhebliche Inflation genauso wie ein Fachkräftemangel. Nach Corona haben sich einige Betriebe kaum erholen können, weil die Zurückhaltung der Gäste auch darüber hinaus zu spüren war und ist. Die Verteuerung von Lebensmitteln trägt ebenfalls zu einer eher zurückhaltenden Konsumentenstimmung bei. Das kann die Gastronomie in Jahr vier nach Corona nicht abfedern. Auch in Essen erleben wir, dass gastronomische Veranstaltungen nicht stattfinden können, weil das unternehmerische Risiko zu hoch ist, oder gastronomische Betriebe sogar schließen, weil die Gäste ausbleiben. Deshalb unterstütze ich die Forderung der DEHOGA, den verringerten Steuersatz der Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf Speisen auch über das Jahr 2023 hinaus für die Gastronomie gelten zu lassen."
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