Umweltamt informiert an verschiedenen Orten im Stadtgebiet zum Thema Mehrweg

28.08.2023

Seit dem 1. Januar gilt die Pflicht zu Mehrweg. Doch was heißt das genau? Welche alternativen Verpackungsangebote gibt es für die Außer-Haus-Gastronomie? Zu diesen und vielen weiteren Fragen informiert das Umweltamt der Stadt Essen nun auch vor Ort im Essener Stadtgebiet. Zusammen mit dem Bürgermobil waren Mitarbeiter*innen des Umweltamtes zum Beispiel schon beim Tag der offenen Tür des Christlichen Jugenddorfes (CJD) Zehnthof oder dem Rüttenscheider Wochenmarkt.

Interessierte haben bei diesen Terminen die Gelegenheit mit den Mitarbeiterinnen*Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen und sich über die neue Mehrwegangebotspflicht auszutauschen. Sie können sich die verschiedenen Mehrwegbecher für Heißgetränke oder die Mehrwegboxen für Speisen direkt anschauen und erhalten viele Informationen zu deren Nutzung sowie Ausleih- und Rückgabemöglichkeiten. Isolde Gaspar vom Umweltamt der Stadt Essen zieht nach den ersten Terminen eine positive Zwischenbilanz: "Das Interesse an Mehrwegverpackungen und der alltägliche Umgang damit, rücken immer mehr in das Bewusstsein der Essener*innen. Viele Gastronominnen*Gastronomen, Markthändler*innen aber auch Kantinenbetreiber*innen bieten mittlerweile alternative Verpackungsmöglichkeiten an und finden Lösungen, wie sich die Ausleihe sowie die Rückgabe möglichst unkompliziert für die Verbraucher*innen umsetzen lassen."

Wer sich weitergehend informieren möchte, kann das zum Beispiel auf den Wochenmärkten tun, wenn das Bürgermobil vor Ort ist. Alle Termine und viele weitere Information zur Mehrwegangebotspflicht gibt es auf www.essen.de/mehrwegverpackungen. Auf www.essen.de/bürgermobil sind zudem die Stationen des Bürgermobils abrufbar.

Zum Hintergrund

Die Mehrweg-Angebotspflicht gilt für Unternehmen, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verpacken und verkaufen, sowie für Restaurants, Bistros, Cafés aber auch Imbisse oder Kantinen. Kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern und bis zu fünf Beschäftigten sind davon ausgenommen. Sie sind jedoch verpflichtet, auf Kundenwunsch dessen mitgebrachte Behälter, unter Beachtung der einschlägigen Hygienevorschriften, zu befüllen.

Ziel ist es, das Abfallaufkommen von Einwegverpackungen - selbst, wenn diese nicht mehr aus Kunststoff bestehen - deutlich zu reduzieren. Sie verursachen bei ihrer Herstellung viel CO2 und haben eine äußert kurze Lebensdauer, was das Klima und die Umwelt zusätzlich belastet.

Da der Informationsbedarf sowohl bei Gastronominnen*Gastronomen als auch bei Verbraucher*innen nach wie vor gegeben ist, steht das Umweltamt der Stadt Essen weiterhin als Ansprechperson rund um das Thema Mehrwegangebotspflicht zur Verfügung.

Ansprechperson für weitere Fragen ist Isolde Gaspar vom Umweltamt der Stadt Essen (Telefon 0201 88-59508, E-Mail: Isolde.Gaspar@umweltamt.essen.de)

Das Christliche Jugenddorf (CJD) Zehnthof Essen

Das CJD NRW Nord ist ein Einrichtungsverbund der schulischen, beruflichen, rehabilitativen und inklusiven Förderung, Betreuung und Pflege von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie der medizinischen Rehabilitation. Nach dem Leitgedanken "Keiner darf verloren gehen!" setzen sich die Mitarbeiter*innen des CJD Zehnthof Essen dafür ein, dass jede*r Jugendliche ihren*seinen besonderen Fähigkeiten entsprechend gefördert wird und eine Chance erhält. Die Weiterentwicklung und Zukunft der zu betreuenden Menschen steht dabei an erster Stelle. Wertschätzung, Respekt vor der Einzigartigkeit und eine herzliche Atmosphäre sind dabei wesentliche Erfolgsfaktoren.

Weitere Informationen über das CJD Zehnthof Essen finden Interessierte auf https://www.cjd-nrw-nord.de/standorte/essen/.

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Verschiedene Mehrwegbehälter
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