Um die Gesundheitsversorgung im Essener Norden zu verbessern, hatte der Rat der Stadt Essen im Dezember 2021 den Aufbau eines "Integrierten sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums" am Standort Stoppenberg beschlossen. Im Februar 2023 wurde die Verwaltung mit der Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zwischen der Marienhospital Gelsenkirchen GmbH (St. Augustinus), dem Ärztenetz Essen Nord-West e.V. (Ärztenetz) und der Stadt Essen beauftragt. Anschließend wurde die Konzeption gemeinsam mit den Partnern konkretisiert. Dabei haben sich die Projektteilnehmer*innen auf die Firmenbezeichnung "Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH" verständigt.
In seiner heutigen (30.08.) Sitzung hat sich der Rat der Stadt Essen dafür ausgesprochen, dass die Stadt Essen Minderheitsgesellschafterin an der "Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH" wird und das Gesundheitszentrum gemeinsam mit zwei Mitgesellschaftern zu folgenden Geschäftsanteilen gründet:
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Gesellschafts-, Konsortial-, und Stimmbindungsverträge abzuschließen. Ebenso wurde die Stadt Essen beauftragt, sich zu verpflichten, die Verluste der Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH in den ersten vier Geschäftsjahren bis zu einer Höhe von 9,5 Millionen Euro auszugleichen. Zudem beschloss der Rat, dass die Stadt Essen in 2023 eine Stammeinlage in Höhe von 12.000 Euro, eine investive Einzahlung in die Kapitalrücklage für die Investitionsfinanzierung in Höhe von 1.270.250 Euro und eine investive Einzahlung in die Kapitalrücklage für die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs in Höhe von 2 Millionen Euro leistet.
Die Gesellschaft soll zeitnah gegründet werden und zum April 2024 ihren Betrieb aufnehmen. Die Gründung und Finanzierung der Gesellschaft ist ein wichtiger Baustein für die zukünftige Gesundheitsversorgung im Norden der Stadt Essen.
Konzept und Struktur für die Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH
Das Konzept für die Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH sieht vor, dass auf dem ehemaligen Gelände des St. Vincenz Krankenhauses ein neues Gesundheitsangebot entstehen soll. Dabei werden perspektivisch drei Säulen der Gesundheitsversorgung bedient: Stationäre Allgemeinmedizinische Versorgung (StatAMed), Ambulantes Operieren (AOP) und die Vermietung von Flächen an niedergelassene Ärztinnen*Ärzte und gesundheitsnahe Angebote.
Die ursprüngliche Planung sah vor, den Altbau des St. Vincenz Krankenhauses umzubauen und für das Gesundheitszentrum zu nutzen. Die Konkretisierung der Planung hat allerdings verschiedene Nachteile des Gebäudes für die beabsichtigte Nutzung zu Tage treten lassen, weshalb die Verwaltung in Absprache mit der Allbau GmbH eine Neubauvariante vorschlägt: Neben dem Altbau wird ein Neubau geplant und realisiert, in dem zukünftig das Gesundheitszentrum betrieben werden soll. Ursprünglich sollte der Geschäftsbetrieb in allen drei Geschäftsfeldern bereits zum 1. April 2024 starten. Dies wird aufgrund des Neubaus zeitlich nun nicht mehr realisierbar sein. Weil das geförderte StatAMed-Projekt aufgrund der Förderung zum 1. April 2024 starten muss, ist eine Interimslösung notwendig. Dafür wird der Altbau zunächst hergerichtet. Bis zur Fertigstellung des Neubaus kann daher nur das Geschäftsfeld StatAMed betrieben werden. Voraussichtlich im Jahr 2027 wird die Station in den Neubau umziehen und die anderen beiden Säulen "Ambulantes Operieren" und "Vermietung an niedergelassene Ärzte" werden umsetzbar sein.
Der Krankenhausbetrieb soll durch die fachliche Expertise der Marienhospital Gelsenkirchen GmbH (Tochtergesellschaft der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH) erfolgen. Die Stadt Essen wird die Finanzierung der Gesellschaft vollständig gewährleisten und Verluste übernehmen. Sie beabsichtigt, die Finanzierung auch langfristig sicherzustellen. Das Ärztenetz wird das Gesundheitszentrum im Rahmen seiner Fachlichkeit beraten und soll als wichtiger Partner für das Gelingen des StatAMed-Projektes weitreichend in Fragestellungen eingebunden werden, welche die Ärzteschaft betreffen. Dabei vertritt das Ärztenetz im Gesundheitszentrum die Interessen der selbstständig niedergelassenen Ärztinnen*Ärzte mit dem Ziel ihrer Einbindung in die Entwicklung und den Ausbau der Gesundheitsversorgung im Essener Norden. Die finanzielle Beteiligung an der Gesellschaft beschränkt sich auf die Leistung der Stammeinlage.
Aufsichtsrat und Verträge
Die Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH soll einen Aufsichtsrat haben, der übliche Kontrollfunktionen wahrnimmt und die wesentlichen Entscheidungen der Gesellschafterversammlung durch Empfehlungsbeschlüsse vorbereitet. Der Aufsichtsrat soll aus insgesamt acht Mitgliedern bestehen, wovon vier von der Stadt Essen entsendet werden. Das Marienhospital entsendet drei Mitglieder und das Ärztenetz ein Mitglied in den Aufsichtsrat. Die Bekleidung des Vorsitzes sowie des stellvertretenden Vorsitzes des Aufsichtsrates soll im Einvernehmen zwischen der Stadt Essen und dem Marienhospital erfolgen. Es ist beabsichtigt, dass ein*e Vertreter*in oder des Marienhospitals den Vorsitz des Aufsichtsrates und ein*e Vertreter*in der Stadt Essen den stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrates übernehmen.
Der Gesellschaftsvertrag enthält umfassende Regelungen zur Zustimmungsbedürftigkeit durch die Gesellschafterversammlung. Entscheidungen über bedeutende Geschäfte können beispielsweise nicht gegen die Stimme der Stadt Essen getroffen werden, da ein Mehrheitserfordernis von 75 Prozent das verhindert. Zudem regelt der Gesellschaftsvertrag, dass die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt.
Dadurch, dass der operative Betrieb des Gesundheitszentrum durch das Marienhospital durchgeführt wird und dieses sich Konzernunternehmen des St. Augustinus-Konzerns bedienen kann, sind sich alle Parteien einig, dass die Voraussetzungen für die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Gesellschaft zur Bildung einer umsatzsteuerlichen Organschaft sichergestellt sein müssen (siehe Konsortialvertrag). Dies führt gesellschaftsvertraglich zu weitreichenden Durchgriffsrechten auf Seiten von St. Augustinus. Um der Stadt Essen dennoch umfangreiche Mitspracherechte als dem finanzierenden Gesellschafter einzuräumen, wird zwischen den Parteien zusätzlich ein Stimmbindungsvertrag geschlossen. Diesem liegt die Überzeugung zugrunde, dass ein nachhaltiger und effizienter Betrieb des Gesundheitszentrums nur möglich sein wird, wenn die Parteien vertrauensvoll zusammenarbeiten und Einvernehmen über die wichtigen zu treffenden Entscheidungen herstellen. Die Parteien verpflichten sich, in Zukunft in der Gesellschafterversammlung übereinstimmend abzustimmen. Vorab stimmen sich die Gesellschafter über ihr Abstimmungsverhalten ab. Vor allem dürfen Gesellschafterbeschlüsse nicht gegen die Stimmen des Marienhospitals und/oder gegen die Stimmen der Stadt Essen gefasst werden.
Vorbehalte
Das Vorhaben steht nicht nur unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht, sondern auch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch das Bundeskartellamt. Aufgrund der Umsätze des St. Augustinus-Konzerns und der relevanten Erträge im Konzern Stadt muss das Vorhaben angemeldet werden. Nach Angabe der beratenden Kartellrechtsanwälte dürfte die Freigabe nach der sogenannten Vorprüfung erfolgen. Damit ist davon auszugehen, dass der skizzierte Zeitplan mit der Aufnahme des operativen Betriebs zum 1. April 2024 hierdurch nicht gefährdet wird.
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