Überplanmäßige Mittel für erzieherische Hilfen des Jugendamtes und städtische Kindertageseinrichtungen empfohlen

12.09.2023

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am Dienstag (12.09.) die Bereitstellung für überplanmäßige Mittel in Höhe von 25,2 Millionen Euro für erzieherische Hilfen und städtische Kindertageseinrichtungen empfohlen. Die Entscheidung dazu trifft der Rat in seiner Sitzung am 27. September.

Gestiegene Fallzahlen, Preissteigerungen und begrenztes Angebot erhöhen Kosten

Die Planung des Haushalts 2023 erfolgte bereits Mitte des Jahres 2022. Zwischenzeitlich haben sich sowohl veränderte Rahmenbedingungen als auch steigende Fallzahlen und -kosten ergeben, die im Jahr 2022 in diesem Umfang nicht vorhersehbar waren. Bereits zum aktuellen Zeitpunkt ist deutlich, dass die für das Jahr 2023 geplanten Haushaltsmittel zur Sicherstellung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen nicht bis zum Jahresende ausreichen. Die Fallzahlen des Jugendamtes im Rahmen ambulanter Hilfeformen bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau und steigen fortlaufend. Diese Entwicklung war im Zuge der Haushaltsplanung für 2023 in diesem Umfang nicht vorhersehbar. In Bezug auf stationäre Hilfeformen sind ebenfalls Fallzahlsteigerungen zu verzeichnen, die zum Zeitpunkt des Haushaltsaufstellungsverfahrens in diesem Ausmaß nicht erkennbar waren. Auch die Fallzahlen der unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge sind angestiegen. Die allgemeine Preissteigerungsentwicklung sowie ein begrenztes Angebot an stationären Hilfeformen haben zu einer Fallkostenerhöhung geführt. Darüber hinaus sind steigende Erstattungsansprüche anderer Gemeinden für Jugendhilfeleistungen festzustellen. Der Mehrbedarf des Jugendamtes für den Bereich erzieherische Hilfen wird auf 22,4 Millionen Euro prognostiziert.

Erhöhte Kosten im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen

Im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen ergeben sich Mehrbedarfe durch erhöhte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Im Zusammenhang mit der Förderung von Kindertageseinrichtungen entstehen Mehrbedarfe sowohl durch die weitere Übernahme von Trägeranteilen, die kommunale Förderung von Brückenprojekten und durch eine gesetzliche Erhöhung der Betriebskostenzahlungen an Träger*innen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Aufgrund der bevorstehenden Zahlungsläufe werden Mittel in Höhe von 2,8 Millionen Euro benötigt.

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