Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung hat in seiner heutigen (13.09.) Sitzung die Grundlage für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2023 empfohlen. Der Rat der Stadt Essen wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 27. September darüber entscheiden.
Die nachstehenden Sonntage sollen in den jeweiligen Stadtteilen verkaufsoffen sein und in Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen stattfinden:
Die Grundlage für den Beschluss ist das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) vom 16. November 2006 in der am 30. März 2018 in Kraft getretenen Fassung. Sämtliche Terminvorschläge für 2023 müssen die Anforderung erfüllen, dass je Verkaufsstelle maximal acht verkaufsoffene Sonntage eingeräumt werden (§ 6 Abs. 1 S. 1 LÖG NRW) und dass im gesamten Stadtgebiet maximal 16 Kalendersonntage für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Anspruch genommen werden (§ 6 Abs. 4 S. 3 LÖG NRW).
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse