Für das Pilotprojekt zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen Gebäuden sind die Auswahlstandorte ermittelt worden. An insgesamt sieben Schulen, einem Jugendzentrum und einem Bürgeramt sollen insgesamt 36 Spender für Menstruationsartikel errichtet werden.
Der Fachbereich Schule hat im vergangenen Jahr zur Ermittlung der Bedarfe und zur Auswahl der Schulen eine Abfrage unter den städtischen Schulen durchgeführt. Zielsetzung war, den grundsätzlichen Bedarf nach Menstruationsartikelspendern sowie die Teilnahmebereitschaft am Pilotprojekt abzufragen. Dem Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft wurde in der heutigen (13.09.) Sitzung die nach positiver Rückmeldung ausgewählten Standorte des Pilotprojektes mitgeteilt:
Als Jugendhaus wurde in Abstimmung mit dem Jugendamt das Jugendzentrum Schonnebeck, Bezirk VI, ausgewählt. Das Einwohneramt hat als öffentliche Einrichtung das Bürgeramt Borbeck, Bezirk IV, benannt.
Als Aufstellorte wurden in den Schulen in erster Linie die Mädchen- und Damen-Toiletten benannt. Darüber hinaus sollen weitere Spender an folgenden Orten angebracht werden: Sekretariat, vor den Räumen Schulsozialarbeit, Flurbereiche, Sanitätsraum, Selbstlernzentrum. Im Jugendzentrum soll das Mädchen- und diverse WC, im Bürgeramt alle Besuchertoiletten ausgestattet werden. In Summe beschafft die Verwaltung im Rahmen des Pilotvorhabens 36 Spender. Pro Standort werden zwischen zwei und 12 Spender benötigt.
Weiteres Vorgehen
Im vierten Quartal 2023 sollen die Spender in den jeweiligen Einrichtungen angebracht werden. Nach einem Jahr der Nutzung wird die Verwaltung über die Erfahrungen und konkret entstandenen Kosten des Pilotprojektes weiter berichten. Die Kosten für das Pilotprojekt werden zunächst aus dem Budget des Fachbereichs Schule getragen.
Zum Hintergrund
Der Rat der Stadt Essen hat die Verwaltung 2022 beauftragt, die Möglichkeit der kostenlosen Ausgabe von Menstruationsartikeln in Essener Schulen (Sekundarstufe I / II), Jugendhäusern und öffentlichen Einrichtungen zu prüfen. Laut Ratsauftrag sollen maximal neun Standorte, möglichst über alle neun Stadtbezirke verteilt, berücksichtigt werden – davon maximal sieben Standorte an weiterführenden Schulformen. Von insgesamt 61 angeschriebenen Schulen haben sich 42 – positiv sowie negativ – zurückgemeldet, sodass mit der getroffenen Auswahl alle Schulformen und bis auf Bezirk VIII alle Bezirke gemäß Antrag berücksichtigt werden können.
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