Im Stadtteil Rüttenscheid überquert die Alfredstraße im Bereich der Grugahalle den Grugaweg, Pkw-Stellplätze sowie die Straße Grugaplatz. Auf dieser Brücke werden insgesamt sieben Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr und zwei außenliegende Gehwege, von denen der westliche Gehweg für den Radverkehr freigegeben ist, überführt. Die Brücke stammt aus 1960er Jahren und besteht aus einer Stahlbetonplatte, die zwischen den Widerlagern von drei Pfeilerreihen unterstützt wird. Untersuchungen haben ergeben, dass die Brücke planerische und konstruktive Mängel aufweist, die in Verbindung mit der zunehmenden Verkehrsbelastung bereits zu deutlichen Schäden geführt haben. Denn die Alfredstraße hat als Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 224 eine weiträumige Verkehrsfunktion. Eine statische Nachrechnung hat ergeben, dass eine Ertüchtigung wirtschaftlich nicht möglich ist und die Brücke daher ersetzt werden muss.
Bereits im November 2017 hatte der Rat der Stadt Essen auf Grundlage des Empfehlungsbeschlusses des damaligen Bau- und Verkehrsausschusses Finanzmittel für eine entsprechende Planung bereitgestellt. In seiner heutigen (14.09.) Sitzung hat der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Planung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme zur Baureife zu bringen.
Planungen zum Brückenneubau
Die Planungen zum Brückenneubau sehen zwei Szenarien vor, da durch eine Investorin die Absicht besteht, direkt westlich neben der Alfredbrücke ein Bürohochhaus zu errichten, was Einfluss auf das städtische Projekt hätte. Daher wird es eine unabhängige Planung der Verwaltung geben, die auch ohne bzw. bei einer späteren Realisierung des Hochbauvorhabens umgesetzt werden kann.
Um den Verkehr auf der Alfredstraße (B 224) möglichst nicht erheblich zu beeinträchtigen und ebenso die Nutzungen unter der Brücke nicht erheblich einzuschränken, wurde eine Variante mit Rahmenbauwerken gewählt. Dabei werden zwischen den Widerlagern und Pfeilerreihen Stahlbetonrahmen eingebaut, die mit ihren Wänden, Decken und Bodenplatten jeweils wie ein Tunnel die Last aus der oben liegenden Straße aufnehmen. Dies soll abschnittsweise erfolgen, so dass nicht alle Unterquerungsmöglichkeiten gleichzeitig betroffen sind. Durch die Konstruktionsdicke der Wände und Decken reduzieren sich die Breiten um ca. 1,50 bis 2 Meter und die Decken haben zukünftig eine ca. 0,80 bis 1 Meter tiefere Unterkante. Aufgrund der geringeren Höhe und Breite kann das vorhandene Podest, das am Widerlager eine halbhohe Unterquerung der Alfredstraße ermöglichte, nicht bestehen bleiben. Zudem entsprechen die zuführenden Rampen nicht den aktuellen Parametern der Barrierefreiheit. Die Unterführung des Grugawegs erhält dadurch jedoch eine größere Breite von etwa sieben Metern. Als Alternative für eine schnelle und sichere Querung der Alfredstraße auch für mobilitätseingeschränkte Personen ist vorgesehen, etwa in Höhe der Gregorstraße eine signalisierte Fußgängerschutzanlage -möglichst vor dem Rückbau der Rampen- einzurichten. Die Nutzung durch Pkw-Stellplätze ist weiterhin vorgesehen. Die detaillierte Planung soll der Bezirksvertretung und dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität in einer separaten Vorlage im vierten Quartal 2023 vorgestellt werden.
Neben der Fußgängerschutzanlage sind Treppenanlagen sowohl westlich als auch östlich neben dem Bauwerk für den Fußverkehr geplant. Diese ermöglichen den Zugang zum Grugaweg auf kurzer Distanz. Die barrierefreie Anbindung der Quartiere westlich und östlich der Alfredstraße an den Grugaweg wird im Entwurf über entsprechende Rampen realisiert.
Die östliche Rampe beginnt oben an der Ecke Rüttenscheider Straße / Gregorstraße und erreicht vor dem Bauwerk das Niveau des Grugawegs. Diese Rampe wird im größtmöglichen Abstand zur Platanenreihe an der Gregorstraße errichtet, um eine bedeutsame Schädigung des Wurzelwerks zu vermeiden. Im Westen wird das Schönleinviertel im Amtsentwurf ebenfalls durch eine barrierefreie Rampe vom Grugaweg aus erschlossen.
Die zukünftige Unterführung der Straße Grugaplatz erhält neben der 6,50 Meter breiten Fahrbahn auf der Nordseite einen mindestens 2,50 Meter breiten Gehweg, der es ermöglichen wird, ohne Straßenquerung von den Stellplätzen aus die Grugahalle, den Grugapark und die Messe zu erreichen. Durch eine Tieferlegung der Straße wird die erforderliche Höhe von 4,50 Metern gewährleistet. Die Führung von Versorgungsleitung wird gemeinsam mit den Leitungsträgern abgestimmt. Insbesondere die Lage der Trasse für die Fernwärme ist zurzeit noch in der planerischen Abstimmung. Die Verwaltung hat für die Maßnahme einen Einplanungsantrag zur Förderung gestellt und ist in das entsprechende Programm aufgenommen worden. Der daraufhin eingereichte Förderantrag steht noch zur Bewilligung aus. Bei Gesamtkosten, die sich nach dem Stand der derzeitigen Kostenermittlung auf rund 11,6 Millionen Euro belaufen, und einer Förderquote von 75 Prozent wird mit einem Zuschuss von etwa 8,7 Millionen. Euro gerechnet.
Wenn alle Punkte geklärt sind und die beauftragten Ingenieurbüros vollständige und mängelfreie Arbeitsergebnisse vorlegen können, die für das Vergabeverfahren für die Bauleistungen erforderlich sind, wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage für den Baubeschluss einbringen. Mit einer Vergabe der Bauleistungen bzw. dem Beginn der Bauarbeiten ist nicht vor 2024 zu rechnen.
Änderung durch Realisierung des Hochbaus
Nach dem jetzigen Stand der Abstimmungen mit der Investorin würden sich bei Realisierung des Hochbaus folgende Änderungen ergeben: Die Investorin erstellt eine Geh-/Radwegbrücke über den Grugaweg zum Schönleinviertel sowie eine barrierefreie Rampe auf der Südseite des Grugawegs, um diesen an die Brücke anzuschließen. Somit entfiele die Notwendigkeit der Westrampe des derzeitigen Entwurfs. Daher ist beabsichtigt, die städtische Baumaßnahme zunächst ohne die Westrampe auszuführen. Falls die angekündigten Maßnahmen der Investorin nicht realisiert werden, würde die Verwaltung diese Rampe nachträglich erstellen. Zwischenzeitlich ist die vorhandene Anbindung des Schönleinviertels an den Grugaweg rund 200 Meter westlich der Alfredbrücke, bzw. die geplante signalisierte Querung der Alfredstraße zu nutzen.
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