Stärkungspakt NRW: Aktueller Umsetzungsstand in Essen

20.09.2023

Das Land NRW hat den "Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut" ins Leben gerufen, aus dem der Stadt Essen bis Ende 2023 insgesamt 7,8 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit den Geldern sollen die krisenbedingten Mehrausgaben durch hohe Energiekosten, Lebensmittelpreise und Inflation für Bürger*innen mit geringem Einkommen aber auch für soziale Träger*innen, Vereine und Institutionen abgefedert werden. Seit Juli können Essener*innen und ortsansässige Organisationen oder Vereine Anträge bei der Stadt Essen dafür stellen.

Bis Ende August 2023 wurden bereits rund 120 Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die Stärkungspaktmittel von den Institutionen der sozialen Infrastruktur beim Amt für Soziales und Wohnen gestellt. Darüber hinaus sind bislang rund 650 Anträge auf Einzelfallhilfen bei den Anlaufstellen der Träger der freien Wohlfahrtspflege bzw. beim Amt für Soziales und Wohnen und beim JobCenter Essen eingegangen. Davon waren 550 Anträge für den Austausch von einem Haushaltsgroßgerät mit sehr hohem Energieverbrauch oder älterem Baujahr und rund 100 Anträge für die Übernahme von Stromnachzahlungen. Bisher wurden zudem 800 Gutscheine im Wert von je 50 Euro bei verschiedenen Einzelhandelsketten geordert. Die Gutscheine sollen bedürftigen Personen zugutekommen, damit diese sich mit Dingen des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel und Hygieneartikel, ausstatten können. Die Gutscheine werden nach und nach an die Anlaufstellen der Träger der freien Wohlfahrt zur Weitergabe an hilfebedürftige Personen ausgegeben.

Die Verteilung der Mittel aus dem Stärkungspakt sieht nach dem derzeitigen Planungsstand aktuell für die soziale Infrastruktur 2.554.368 Millionen Euro vor, für Einzelfallhilfen sind 2,5 Millionen Euro eingeplant und für die Gutscheine sind rund 500.000 Euro vorgesehen. Von den insgesamt 7,8 Millionen ist demnach ein Betrag von rund 2,3 Millionen Euro noch nicht verplant. Bis 31. Dezember 2023 nicht ausgegebene Mittel müssen zurückgezahlt werden.

Antragsstellung weiterhin möglich

Essener*innen und ortsansässige Organisationen oder Vereine, die auch noch eine finanzielle Unterstützung erhalten möchten, werden gebeten, ihre Anträge zeitnah bei der Stadt Essen oder je nach Unterstützungsangebot bei einer der zuständigen Stellen einzureichen. Die nötigen Anträge, weitere Informationen zu den Voraussetzungen und mehr zu den Unterstützungsmöglichkeiten finden Essener Bürger*innen und soziale Institutionen auf www.essen.de/stärkungspaktnrw.

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