Hinweis an die Redaktionen: In der ursprünglichen Pressemitteilung von Freitag, 13. Oktober, wurde heute (20.10.) eine Korrektur vorgenommen. In der Ausgangsmeldung wurde aufgeführt, dass im Bereich der Brückenenden bereits Sperrpfosten installiert sind. Dies ist allerdings nicht der Fall, die Installation soll allerdings zeitnah erfolgen. Die Meldung wurde entsprechend korrigiert.
Auf der namenlosen Brücke am Ruhrzulauf in den Baldeneysee kommt es in den nächsten Wochen zu Einschränkungen. Die frühere Eisenbahnbrücke verbindet gegenwärtig die beiden Essener Stadtteile Heisingen und Kupferdreh über die Ruhr hinweg für Fußgänger*innen und Radfahrende.
Im Rahmen einer turnusmäßigen Sicherheitsprüfung des Bauwerks wurde festgestellt, dass sich der Zustand der Holzkonstruktion für die Lauf-, Fahr- und Verweilflächen weiter verschlechtert hat. Insbesondere im Bereich der zehn Aussichtskanzeln sind die Schäden so weit fortgeschritten, dass aus Sicherheitsgründen eine Sperrung dieser Flächen notwendig wurde. Zudem dürfen Rettungs- und Betriebsfahrzeuge die Brücke nicht mehr befahren, weshalb zeitnah entsprechende Sperrpfosten an den Brückenenden installiert werden. Diese Pfosten werden so gestaltet sein, dass sie von Radfahrenden leicht zu erkennen sind.
Das Amt für Straßen und Verkehr bittet die Nutzer*innen der Brücke, die Absperrungen zu respektieren und diese nicht zu öffnen oder zu übersteigen. Mängel an den Absperrungen mit Gefahr im Verzuge können rund um die Uhr der Leitstelle des Amtes für Straßen und Verkehr unter der Nummer 0201 88-66766 gemeldet werden.
Zum Hintergrund
Brücken, Tunnel und Stützwände im Straßenverkehr werden alle sechs Jahre intensiv geprüft. Das geschieht handnah, das heißt, alle Bauteile, Ecken und Winkel werden akribisch begutachtet, im vorliegenden Fall zum Beispiel mit Hilfe eines Pontons, um auch sämtliche Stellen von unten zu erreichen.
Neben dieser intensiven Hauptprüfung findet eine einfache Prüfung jeweils drei Jahre nach der Hauptprüfung statt. Zudem werden einmal jährlich Bauwerksbesichtigungen und noch zwei weitere Bauwerksbeobachtungen durchgeführt. Die so genannte laufende Beobachtung, die in erster Linie Verkehrsgefahren aufspürt, erfolgt im Zuge der regelmäßigen Streckenkontrollen.
Mit dieser Überwachung und Prüfung wird gewährleistet, dass – wie im vorliegenden Fall – rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden können, bevor es zu Schadensereignissen kommt.
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