Förderrichtlinie für energetische Gebäudemodernisierung angepasst

07.11.2023

Die Stadt Essen hat ihre Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung angepasst. Die Voraussetzungen sind klarer formuliert, damit weniger Anträge wegen Formfehlern abgelehnt werden müssen. In der Richtlinie wird klargestellt, wie der sogenannte Wärmedurchgangskoeffizient nachgewiesen werden muss. Dieser Wert, auch U-Wert genannt, beschreibt, wie gut ein Bauteil zur Wärmedämmung beiträgt. Für die Förderung ist unter anderem eine U-Wert-Berechnung einzureichen.

Gefördert werden außerdem zertifizierte umweltfreundliche Materialien zur Dämmung. Umweltfreundliche Fenster und Türen werden deswegen nicht gefördert, weil sie derzeit kaum zu bekommen sind. Auch die Regelungen zur Förderung einer Perimetriedämmung, also von Bauteilen im Erdreich wie Kellerwänden und Bodenplatten, sowie die Anforderungen an eine Luft-Luft-Wärmepumpe wurden präzisiert.

Wer die Förderung für eine energetische Sanierung beantragen möchte, muss seinen Antrag online im Serviceportal der Stadt Essen stellen. Dafür ist das Formblatt "Antrag auf Förderung der energetischen Sanierung" nötig, das unter Energetische Gebäudemodernisierung: Antrag auf Förderung von Maßnahmen - Richtlinie 2023 - Serviceportal Stadt Essen zu finden ist. Weitere Informationen gibt es bei der Grüne Hauptstadt Agentur auch per E-Mail an info@gha.essen.de.

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