Einführung von Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen in Essen empfohlen

08.11.2023

Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung hat in seiner heutigen (08.11.) Sitzung die Etablierung eines Teams von Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen beim Jugendamt der Stadt Essen empfohlen. Diese Entwicklung geht auf das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zurück, das im Juni 2021 verabschiedet wurde.

Aufgabenbereiche der Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen

Der neu geschaffene Arbeitsbereich der Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen erhält § 10b SGB VIII zufolge ein Doppelmandat. Demnach gliedern sich die Aufgaben des Teams der Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen in Essen in die Fallberatung sowie Koordination und Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe.

Laut den gesetzlichen Vorgaben ist es Aufgabe der Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen, junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien von der Antragsstellung bis zur Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe und darüber hinaus zu begleiten. Darunter fällt unter anderem die Erfassung von Anliegen und Bedarfen, die Beratung zu möglichen Ansprüchen und Unterstützungsmöglichkeiten, die Orientierung im Widerspruchs- und Klageverfahren sowie bei Bedarf oder auf Wunsch die Begleitung zu Terminen und die Teilnahme an Planungsverfahren.

Zum anderen geht mit dieser Tätigkeit die Netzwerk- und Schnittstellenarbeit einher. Die Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen sollen den Transformationsprozess des Jugendamtes auf dem Weg zur inklusiven Jugendhilfe durch fachliche Expertise und personelle Ressourcen unterstützen. Dazu zählt beispielsweise die Mitarbeit beim Aufbau und der Pflege eines entsprechenden Beratungsnetzwerkes unter Berücksichtigung bereits vorhandener Strukturen, die Teilnahme an entsprechenden Arbeitskreisen und Gremien sowie bei Bedarf die Etablierung dieser. Ein weiterer Teilbereich der Tätigkeit umfasst ergänzend die Koordination der Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe in Essen.

Die geplante Umsetzung in Essen

Zunächst sollen zum 1. Januar 2024 zwei Fachkräfte die Fallberatung übernehmen sowie eine weitere Stelle die Koordinationsaufgaben. Zukünftig soll eine mögliche personelle Ausweitung geprüft werden. Aufgrund der multiprofessionellen Kompetenzen, insbesondere aus den Bereichen Recht, Inklusion und Teilhabe, Soziale Arbeit, Verwaltung und Administration, kommen für die Stellenbesetzung sowohl pädagogische Fachkräfte als auch Verwaltungsfachkräfte oder Juristinnen*Juristen in Betracht.

Die Verortung der Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen ist gesetzlich beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe festgelegt. Da sich die Essener*innen bisher bereits mit unterschiedlichen Anliegen an die Fachkräfte des Familienpunktes der Stadt Essen wenden, würde sich eine Ansiedlung des Teams im Kinder- und Familienbüro anbieten.

Rechtliche Grundlage und Rahmenbedingungen des Einführungsprozesses

Das KJSG ermöglicht die Zusammenführung aller Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Vorbehaltlich der Einführung eines entsprechenden Bundesgesetzes soll das Ziel der Ausgestaltung der inklusiven Jugendhilfe zum 1. Januar 2028 erreicht werden. Da es sich um einen umfangreichen Prozess handelt, soll die Umsetzung in drei Stufen erfolgen. Ab dem 1. Januar 2024 soll spätestens die zweite Stufe in die Umsetzung gebracht werden. Dabei handelt es sich um die Etablierung der beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe anzusiedelnden Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII. Ihre Einführung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen.

Mit der Einführung des § 10b SGB VIII wird ausschließlich die Etablierung der Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen als kommunale Pflichtaufgabe festgelegt, jedoch auch aufgrund unterschiedlicher kommunaler Strukturen nicht die konkrete Ausgestaltung. Daher kann nicht auf bisher gewonnene Erfahrungen zurückgegriffen werden und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe ist die konkrete Ausgestaltung innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens freigestellt.

Zur Umsetzung in Essen soll eine Steuerungsgruppe "Inklusive Jugendhilfe" eingerichtet werden. Die Geschäftsführung obliegt dem Jugendamt und es gibt weitere feste Mitglieder aus verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung, wie dem Fachbereich Schule, dem Amt für Soziales und Wohnen sowie Vertreter*innen der Geschäftsbereiche Jugend, Bildung und Kultur sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit.

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