Im Zuge der geplanten Erneuerung der Alfredbrücke in Rüttenscheid soll auch die dortige Fußgängerquerung neugebaut werden. Dafür hat sich der Ausschuss für Verkehr und Mobilität in seiner heutigen Sitzung (09.11.) ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt die Maßnahme zur Baureife zu bringen.
Durch die Erneuerung der Alfredbrücke wird die jetzige Podest- und Rampenanlage zurückgebaut und durch zwei neue barrierefreie Rampen und zwei Treppenanlagen ersetzt. Einerseits schließen die neuen Rampen barrierefrei an der Gregorstraße / Ecke Rüttenscheider Straße und an der Schönleinstraße / Nähe Weyerstraße an und verbinden die vorhandenen Gehwege mit dem Grugaweg. Andererseits entstehen durch den barrierefreien Ausbau längere Wege für zu Fuß Gehende, welche die Alfredstraße in diesem Bereich unterqueren wollen. Um weiterhin eine kurze und sichere Querung der Alfredstraße auch für mobilitätseingeschränkte Personen als Alternative anzubieten, ist vorgesehen etwa in Höhe der Gregorstraße eine Ampel für Fußgänger*innen einzurichten. Ausgehend von der bestehenden Dreiecksinsel in der Gregorstraße, erhält der Fußverkehr dadurch eine geradlinige Führung über die Alfredstraße. Damit Fußgänger*innen sicher auf die Verkehrsinsel gelangen, wird jeweils zwischen nördlichem und südlichem Gehweg der Gregorstraße und der Dreiecksinsel ein Fußgängerüberweg eingerichtet. Sämtliche neue Bordsteinabsenkungen werden barrierefrei ausgebaut. Zudem werden die Fußgängerüberwege mit einer neuen und verkehrssicheren Beleuchtung ausgestattet.
Mit der Brückensanierung wird nach jetzigem Planungsstand frühestens im zweiten Halbjahr 2024 begonnen. Um die Fußgängerquerung bereits vor dem Rückbau der Rampen einzurichten, soll mit dem Bau der Fußgängerquerung im Sommer 2024 begonnen werden. Die Gesamtkosten für die Maßnahme liegen bei rund 190.000 Euro.
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