Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten

21.11.2023

Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) hat in seiner heutigen (21.11.) Sitzung den zusätzlichen Zuschuss für vereinseigene Sportstätten beschlossen. Zuletzt hatte sich das Gremium in seiner Sitzung am 17. Oktober mit Bauzuschüssen für vereinseigene Sportstätten befasst. Hierzu liegen zwei weitere Anträge vor, die auf Grundlage der städtischen Sportförderungsrichtlinien sowie hinsichtlich der Höhe der zuschussfähigen Gesamtkosten geprüft und genehmigt wurden.

Der Spiel und Sport Haarzopf 1924 e.V. erhält demnach 8.293,94 Euro für die Dach- und Fassadensanierung des Vereinsheims und der Kettwiger Tennisgesellschaft e.V. 9.879,73 Euro für die Erneuerung der Heizungsanlage inklusive der Warmwasseraufbereitung. Es handelt sich um Maßnahmen, die nicht aus dem Landesprogramm "Moderne Sportstätten 2022" gefördert werden, sodass die Antragsteller nur den klassischen städtischen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der zuschussfähigen Gesamtkosten erhalten.

Außerdem sprach sich der Ausschuss dafür aus, dass insgesamt 22 Vereine für das Jahr 2023 zusätzliche Unterhaltszuschüsse gemäß der städtischen Sportförderungsrichtlinien erhalten. Laut diesen können Vereine, denen im laufenden Jahr nachweislich besondere Belastungen bei der Unterhaltung ihrer vereinseigenen Sportstätten entstanden sind, Unterstützung erhalten. Die vom Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) zugesprochenen Unterhaltungszuschüsse haben ein Gesamtvolumen in Höhe von rund 37.400 Euro. Eine Auflistung der jeweiligen Vereine ist der Vorlage im Ratsinformationssystem zu entnehmen (siehe rechts).

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