Ausdehnung des Durchfahrtsverbots im thyssenkrupp Quartier

13.12.2023

Zur Verhinderung der Störung der öffentlichen Ordnung durch die sogenannte Poser-Szene wurde ab 25. August zunächst für die Dauer von sechs Monaten ein zeitlich begrenztes Durchfahrtsverbot an Wochenenden von der Altendorfer Straße, dem Berthold-Beitz-Boulevard und dem Quartiersbogen auf die ThyssenKrupp Allee (thyssenkrupp Quartier) im Westviertel angeordnet.

Zwischenzeitlich wurde durch die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Essen festgestellt, dass sich die Verkehrssituation in diesem Bereich zwar verbessert, aber eine Verlagerung der Szene auf die östliche Achse der Thyssen-Krupp-Allee zwischen Altendorfer Straße und dem Kreisverkehr Quartiersbogen stattgefunden hat.

Aus diesem Grund wird das Durchfahrtsverbot ab morgen (14.12.) auch auf die zuvor genannte östliche Achse ausgeweitet. Die Durchfahrt für Anlieger*innen (Mitarbeiter*innen und Kundinnen*Kunden der Firmen sowie Anlieferverkehr) wird weiterhin ermöglicht, sodass das Verbot für die dort ansässigen Firmen keine Beeinträchtigung darstellt.

Der zeitliche Rahmen der Durchfahrtssperren in der Zeit von freitags 20 Uhr bis montags 4 Uhr bleibt bestehen.

Für geführte Busrundfahrten, die zum Stammhaus von Krupp fahren, wird an der Zufahrt der östlichen ThyssenKrupp Allee aus Richtung Altendorfer Straße kommend in Richtung Quartiersbogen die Einfahrt erlaubt.

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Die Durchfahrtsverbote im thyssenkrupp Quartier werden ausgeweitet. Gelb gekennzeichnet sind die neuen Bereiche, die zu den angegebenen Zeiten nicht durchfahren werden dürfen.
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