Pflichtumtausch von Führerscheinen ab sofort auch in den BürgerServiceStellen Gildehof und Borbeck möglich

Frist zum Umtausch für Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 läuft am 19. Januar ab

02.01.2024

In den nächsten Jahren müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in neue befristete Kartenführerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch aller Führerscheine soll bis zum 19. Januar 2033 schrittweise erfolgen. Aktuell sind die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 an der Reihe und haben noch bis zum 19. Januar Zeit, ihre "alten" unbefristete grauen und rosafarbigen Papierführerscheine umzutauschen.

Aufgrund der hohen Nachfrage bietet die Stadt Essen als zusätzlichen Service die Beantragung des Umtauschs auch in der BürgerServiceStelle in den Zweigstellen Gildehof (ehem. WelcomeCenter) und Bürgeramt Borbeck an. Die Termine können sowohl online unter meintermin.essen.de als auch telefonisch über das ServiceCenterEssen unter 0201 88-0 vereinbart werden.

Tagesaktuelle Termine werden je nach Verfügbarkeit in der Zeit zwischen 7:30 und 8 Uhr freigegeben – weitere Termine mit einer Vorlaufzeit von einer Woche täglich um ca. 10 Uhr.

Neben dem Pflichtumtausch eines Führerscheins wird darüber hinaus die Ausstellung von Führerscheinen aufgrund einer Beschädigung oder Namensänderung sowie eines Ersatzführerscheins (bei Verlust oder Diebstahl) angeboten. Die benötigten Unterlagen für die jeweiligen Anliegen sind dem Infolink bei der Online-Terminbuchung zu entnehmen bzw. werden telefonisch mitgeteilt.

Alle weiteren Anliegen aus dem Bereich des Fahrerlaubniswesens werden derzeit ausschließlich in der Fahrerlaubnisbehörde im Globuscenter in Essen-Steele abgewickelt und können ebenfalls online oder telefonisch über das ServiceCenterEssen gebucht werden.

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