Abschaffung der Kinderreisepässe ab 1. Januar auch in Essen

03.01.2024

Aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung von Oktober 2023, wird der Kinderreisepass abgeschafft. Damit geht einher, dass ab dem 1. Januar 2024 Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden können. Dies gilt auch für die Bürgerämter und BürgerServiceStellen der Stadt Essen.

Als Alternative kann für Kinder jeden Alters ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Ein Personalausweis genügt zum Beispiel für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU), Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für Kinder in der Regel ein Reisepass erforderlich. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Da im Gegensatz zum Kinderreisepass die Ausstellung dieser Dokumente nicht mehr sofort möglich ist, müssen die Lieferzeiten der Bundesdruckerei berücksichtigt werden. Diese betragen aktuell beim Personalausweis 2-3 Wochen und beim Reisepass 3-4 Wochen.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema, unter anderem auch warum der Kinderreisepass bundesweit abgeschafft wurde, erhalten Interessierte auf www.essen.de/kinderreisepass.

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