Jugendhilfeausschuss empfiehlt Sonderzuschuss für Träger bei Neubau von Kindertageseinrichtungen

23.01.2024

Am heutigen Dienstag (23.01.) hat der Jugendhilfeausschuss eine Sondersitzung einberufen, um eine maßgebliche neue Förderung im Bereich des Ausbaus von Kindertageseinrichtungen (Kitas) zu beraten und eine Finanzierungslücke für Investoren zu schließen. Zur Sicherung des bestehenden Angebotes und zur Förderung des Kita-Ausbaus, hat die Stadt Essen bereits im Jahr 2020 beschlossen, Trägeranteile durch die Stadt Essen zu übernehmen, die eigentlich durch die freien Träger von Kitas zu tragen wären. Dies soll dazu beitragen, die Attraktivität des Kita-Standorts Essen zu verbessern. Der Jugendhilfeausschuss hat nun empfohlen, ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 Trägern beim Neubau von Kindertageseinrichtungen nach Einzelfallprüfung temporäre Sonderzuschüsse für angemessene Mietkosten über die Mietpauschale nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hinaus zu gewähren.

Eine wesentliche Herausforderung des Kita-Ausbaus besteht aktuell in der Akquise für die Zukunft und bei Projekten, die aufgrund der nicht auskömmlichen Förderung durch die Investoren zurückgestellt wurden. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Essen daher vor, die Träger bei der Errichtung neuer Kindertageseinrichtungen zu unterstützen. Hierzu soll grundsätzlich auf Antrag der Träger die Möglichkeit eines Sonderzuschusses zu den Mietkosten eröffnet werden. Der Zuschuss soll in angemessener Höhe über die Mietsätze der KiBiz-Mietkostenzuschüsse hinausgehen.

Der Rat der Stadt Essen wird voraussichtlich in seiner Januar-Sitzung darüber entscheiden. Im Anschluss einer Entscheidung würde die Verwaltung beauftragt, ein Antragsverfahren sowie die organisatorischen, personellen und finanziellen Auswirkungen zu konkretisieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Wirtschaftliche Entwicklung für Kita-Träger schwieriger geworden – Auswirkungen auf Kita-Ausbau in Essen

Durch die wirtschaftliche Entwicklung ist es für Träger von Kitas deutlich schwieriger geworden, neue Einrichtungen zu planen und zu betreiben. Neben der erheblichen Steigerung der Baukosten kam es auch zu einem allgemeinen Preisanstieg der Betriebskosten wie zum Beispiel bei Strom und Gas. Die Träger benötigen daher die Unterstützung der Stadt Essen, um die Auswirkungen auf die Mieten tragen und die Einrichtungen planbar und wirtschaftlich betreiben zu können. Derzeit gewährt das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) den Trägern für das Kindergartenjahr 2023/2024 gemäß § 34 KiBiz einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 12,24 Euro pro Quadratmeter.

Der Mietkostenzuschuss wird jeweils zum neuen Kindergartenjahr auf Grundlage der Steigerungsrate des Verbraucherpreisindex angepasst. Die Höhe des Mietkostenzuschusses zum Kindergartenjahr 2024/2025 wird 13,01 Euro pro Quadratmeter betragen. So wird der Mietkostenzuschuss für das Kindergartenjahr 2024/2025 und auch für die folgenden Kindergartenjahre bei Neubauten, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Eigenanteils der Träger nicht ausreichen.

Nach erster Einschätzung der Zentralen Anlaufstelle für Kitaausbau (ZAK) des Jugendamtes kalkulieren die Investoren vor dem Hintergrund der gestiegenen Baukosten mit Mieten zwischen 15 Euro bis 18 Euro pro Quadratmeter. Eine kommunale Förderung der Mietkosten bei Neubauten für die Schaffung zusätzlicher Plätze, die nicht über das KiBiz gedeckt sind, ist erforderlich, um dem Rechtsanspruch gerecht zu werden. Die Förderung erfolgt nach Entscheidung des Rates ab dem Kindergartenjahr 2025/2026.

Finanzielle Auswirkungen der geplanten Förderung

Die derzeitigen Planungen zum Kitaausbau in den Kindergartenjahren 2025/2026 bis 2027/2028 umfassen 14 konkrete Neubauprojekte beziehungsweise Neubauten mit Erweiterung. Dabei werden städtische Einrichtungen nicht berücksichtigt, da diese in der Regel nicht im Investorenmodell gebaut werden und sich deren Mietverträge mit der städtischen Immobilienwirtschaft am Mietkostenzuschuss nach dem KiBiz orientieren.

Abhängig von der tatsächlichen Realisierung der Projekte und der Bevölkerungsentwicklung ist davon auszugehen, dass die derzeitige Planung nicht ausreicht, um die Zielversorgungsquoten zu erreichen. Daher ist auf Grundlage der jährlichen Planung der Kinderbildungs- und Betreuungsangebote die genaue Versorgungslücke zu ermitteln. Das Ergebnis fließt dann in die jährliche Überprüfung des kommunalen Mietkostenzuschusses ein. Die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen können erst nach Ausgestaltung der Förderrichtlinien konkretisiert werden. Grundsätzlich soll mit den Förderrichtlinien eine Begrenzung des maximalen Sonderzuschusses zu den Mietkosten festgelegt werden. Der zusätzliche, freiwillige, kommunale Zuschuss je Neubauprojekt wird sich aufgrund der voraussichtlichen KiBiz-Steigerung jährlich reduzieren.

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