Auf den städtischen Friedhöfen in Essen gibt es vielfältige Möglichkeiten, eine passende Art der Beisetzung zu finden. Während die Nachfrage nach Reihengräbern in Särgen in den letzten Jahren eher abnahm, nimmt die Zahl der Urnenbegräbnisse immer weiter zu.
Um dem Wandel der Friedhofskultur gerecht zu werden, brachte die Friedhofsverwaltung gestern (30.01.) eine Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung in den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz ein, heute (31.01.) entschied der Rat der Stadt Essen, dass die neuen Regelungen ab dem 1. März 2024 gelten werden.
Neben angepassten Regelungen beispielsweise zur Ökologie oder zur Optimierung von Arbeitsabläufen, ist vor allem die Anpassung des Grabarten-Angebotes Teil der neuen Satzung: Das mit 29 Grabarten sehr umfangreiche Angebot der Stadt Essen wurde kritisch hinterfragt und auf Grundlage der Trends der letzten Jahre reduziert und angepasst. Grabarten, die nicht mehr ausreichend nachgefragt wurden, wie zum Beispiel anonyme Erdreihengräber und naturnahe Baumgräber für Mensch und Tierbestattungen, werden nicht mehr angeboten. Um ein zeitgemäßes Angebot zu bieten, werden neue Urnengemeinschaftsgrabanlagen unter der Bezeichnung "Urnenthemengräber" eingeführt.
Mit der Änderung der Friedhofssatzung ist auch das erste Mal seit acht Jahren eine Änderung der Gebührensatzung notwendig, im Rahmen dessen die Gebühren eine moderate Erhöhung von durchschnittlich 10 Prozent erfahren haben. Notwendig wurde diese insbesondere aufgrund der hohen Preissteigerungen bei Material und Energie als auch aufgrund von höheren Personalkosten. Mit den neuen Gebühren befindet sich die Stadt Essen im Vergleich zu anderen Kommunen preislich im Mittelfeld. Gesetzlich ist die Friedhofsverwaltung dazu verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten.
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