Die Streifen des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie Mitarbeitende der Kommunalen und Zentralen Ausländerbehörde sind ab sofort zusätzlich mit sogenannten Bodycams ausgestattet. Die Bodycams können nun im Außendienst zum Schutz der Mitarbeitenden und zur Deeskalation genutzt werden. Die drei städtischen Einheiten können jeweils auf sechs Geräte zurückgreifen. Aufzeichnungen, die nur der Beweissicherung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dienen, sind ausdrücklich nicht gestattet. Damit werden nicht ganze Einsätze durch Bodycams aufgezeichnet, sondern nur einzelne Situationen. Die aufgezeichneten Daten werden nach zwei Wochen automatisiert gelöscht. Wurden Straftatbestände aufgezeichnet, werden diese an die zuständigen Stellen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Pilotphase startet
In den vergangenen Wochen wurden die Bodycams beschafft, die Mitarbeitenden im Umgang mit den Bodycams geschult sowie der rechtliche Rahmen geschaffen. In einem zunächst stattfindenden Pilotbetrieb wird ausgewertet, ob die Bodycams tatsächlich eine deeskalierende Wirkung haben und somit dem Zweck zum Schutz der Mitarbeiter*innen dienen. Fällt die Evaluation positiv aus, wird der Einsatz der Bodycams bei den Behörden verstetigt.
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