In der vergangenen Woche, am Montag, 26. Februar, luden der städtische Pflegekinderdienst und der SkF Essen-Mitte e.V. zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung zu den Neuerungen der Vormundschaftsrechtsreform ein.
35 Pflegeeltern, die zugleich die Vormundschaft oder eine Pflegschaft für ihr Pflegekind innehaben waren gekommen, um sich über relevante Gesetzesänderungen zu informieren. Kira Nienhaus, Teamleiterin der Fachberatung für ehrenamtliche Vormundschaften, und Ute Arens, Leiterin des Pflegekinderdienstes, führten durch die geänderte Rechtslage. Diese sieht zukünftig eine höhere Beteiligung der betroffenen Kinder und Jugendliche vor. Zudem erhält die ehrenamtlich geführte Vormundschaft eine höhere Relevanz.
An einer Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft Interessierte können sich beim SkF Essen-Mitte e.V. an Frau Nienhaus per Mail an wegbegleitung@skf-essen.de oder telefonisch unter 319375-344 wenden.
An der Aufnahme eines Pflegekindes Interessierte können sich beim Pflegekinderdienst der Stadt Essen an Frau Arens per Mail an u.arens@jugendamt.essen.de oder telefonisch unter 0201 88-51307 wenden.
Zudem stehen allen Interessierten weitere Infos unter www.essen.de/pflegeeltern zur Verfügung.
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