Vermehrte Maserninfektionen in Essen - Gesundheitsamt Essen ruft Bürger*innen zur Prüfung des Impfnachweises auf

13.03.2024

In den vergangenen vierzehn Tagen verzeichnete das Gesundheitsamt der Stadt Essen im Stadtgebiet fünf bestätigte Fälle einer akuten Maserninfektion. Dies stellt eine beachtliche Zahl dar, verglichen mit bislang insgesamt 27 Maserninfektionen, die in ganz Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024 gemeldet wurden.

Die durch Viren ausgelöste Maserninfektion ist hochansteckend und darf keinesfalls verharmlost werden. Bei etwa jeder zehnten Infektion treten Komplikationen auf, zu denen unter anderem eine Gehirnentzündung zählt, an der bis zu 20 Prozent der Betroffenen versterben sowie weitere 20 bis 30 Prozent der Betroffenen mit schweren Folgeschäden wie geistigen Behinderungen und Lähmungen zurückbleiben.

Übertragung der Maserninfektion

Die Übertragung von Masern-Viren findet ausschließlich von Mensch zu Mensch statt. Der Kontakt zu einer an Masern erkrankten Person führt bei nicht oder nicht ausreichend immunisierten Personen fast immer zu einer Ansteckung. Für die Ansteckung ist es bereits ausreichend, sich in einigen Metern Entfernung von einer erkrankten Person aufzuhalten oder einen Raum zu betreten, in dem sich zuvor eine erkrankte Person aufgehalten hat, da das Masern-Virus über die Luft verbreitet und eingeatmet werden kann.

Erkrankungshäufungen finden regelmäßig vor allem unter ungeschützten, das heißt, nicht oder nicht ausreichend immunisierten Personen statt. In Deutschland zählen zu den ungeschützten Personen nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche und Erwachsene. Eine ausreichende Immunisierung ist anzunehmen bei einer in der Vergangenheit überstandenen Infektion oder wird erreicht durch eine vollständige Impfung, bestehend aus zwei Impfungen.

Immunisierung gegen das Masern-Virus wird empfohlen

Für eine vollständige Impfung bei Säuglingen sieht das empfohlene Impfschema eine erste Impfung im Alter von 11 Monaten sowie die zweite Impfung im Alter 15 Monaten vor. Bei Personen, die vor 1971 geboren sind, wird eine Immunität angenommen.

Damit Bürger*innen sich vor einer Infektion mit dem Masern-Virus und den damit einhergehenden möglichen Komplikationen bestmöglich schützen können, ist es erforderlich, eine ausreichende Immunisierung gegen Masern basierend auf einer vollständigen Impfung herzustellen, sofern nicht in der Vergangenheit bereits eine Maserninfektion überstandenen wurde.

Das Gesundheitsamt bittet darum alle Bürger*innen ihren Impfnachweis sowie die Impfnachweise der Kinder zu prüfen und sicherzustellen, dass fehlende Impfungen schnellstmöglich nachgeholt werden, um sich der Gefahr zu entziehen, sich bei noch unentdeckten Fällen einer akuten Maserninfektion anzustecken.

Bei Fragen zur Masernimpfung können sich Bürger*innen vertrauensvoll an ihren Hausarzt, ihren Kinderarzt oder ihr Gesundheitsamt wenden.

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