Die Stadt Essen ist aufgefordert worden, acht geeignete Personen zu benennen, die zu ehrenamtlichen Richterinnen*Richtern am Oberverwaltungsgericht Münster gewählt werden können. Die Amtsperiode beträgt jeweils fünf Jahre, beginnt am 1. Februar 2025 und endet am 31. Januar 2030.
Ehrenamtliche Richter*innen wirken bei mündlichen Verhandlungen und an der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie hauptberufliche Richter*innen mit. Das Gericht ist an Bewerbungen aus allen Bevölkerungsschichten interessiert.
Voraussetzung zur Wahl als ehrenamtliche Richter*innen ist neben der deutschen Staatsangehörigkeit die Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Bewerber*innen müssen weiterhin die Bestimmungen der §§ 20 bis 23 und 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) erfüllen (siehe rechts).
Schriftliche Bewerbungen sind unter Nutzung des Bewerbungsformulars (siehe rechts) bis zum 26. April an den Oberbürgermeister der Stadt Essen, Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, Rathaus Porscheplatz, in 45121 Essen, zu richten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass keine Eingangsbestätigung bzw. Zwischennachricht ergeht. Die ausgewählten Personen werden zu gegebener Zeit vom Oberverwaltungsgericht Münster benachrichtigt. Bei Rückfragen steht Interessierten das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation telefonisch unter der Rufnummer 0201 88-15102 oder per E-Mail unter rat-und-repraesentation@essen.de zur Verfügung.
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