Sonderinvestitionsmaßnahmen in Essen: aktueller Sachstand der Förderprogramme

Programm "KInvFöG Kapitel 1" abgeschlossen

24.04.2024

Mit dem Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen werden zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt und das Essener Stadtbild positiv gestaltet. Dazu gehören Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen für Kindertagesstätten, Schulen sowie Verwaltungsgebäude, Straßen und Plätze aber auch Sportanlagen. Neben eigenen Mitteln aus dem städtischen Haushalt ruft die Stadt dafür Fördermittel von Bund und Land in Millionenhöhe ab.

In der heutigen Ratssitzung (24.04.) wurde über den aktuellen Stand der Maßnahmen und Mittelabrufe informiert, die aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I und II (KInvFöG I und II) sowie dem Förderprogramm "Gute Schule 2020" finanziert werden.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I (KInvFöG I)

Das Förderprogramm "KInvFöG Kapitel 1" wurde erfolgreich 2023 beendet. Mit der Fertigstellung und Abrechnung der Fördermaßnahme zur Sanierung der Turnhalle am Berufskolleg Ost konnte das insgesamt 55 Maßnahmen und rund 64,3 Millionen Euro umfassende Förderprogramm fristgerecht beendet werden. Die Fördermittel konnten vollständig abgerufen und deren Verwendung gegenüber dem Fördergeber nachgewiesen werden. Beispiele der geförderten und durchgeführten Maßnahmen sind die energetische Sanierung der Turnhalle Böcklinstraße oder der Neubau der Kita Lysegang.

Alle einzelnen Maßnahmen sind im entsprechenden Abschlussbericht einsehbar.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II (KInvFöG II)

Im Rahmen des Förderprogramms "KInvFöG II" erhält die Stadt Essen 56,7 Millionen Euro. Die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Innerhalb dieses Finanzierungsrahmens sollen Stand jetzt 26 Maßnahmen umgesetzt werden. Insgesamt wurden im Rahmen des Förderprogramms bereits 67,7 Millionen Euro verausgabt, darüber hinaus wurden Aufträge mit einem Gesamtvolumen von 21,5 Millionen Euro erteilt. Mit Ablauf des zweiten Halbjahres 2023 wurden bereits 17,7 Millionen Euro abgerufen.

Von den geplanten Maßnahmen wurden bisher fünf Maßnahmen beendet und abgerechnet, alle anderen befinden sich in der Bauausführung. Nach heutigem Stand können alle Maßnahmen des Förderprogramms "KInvFöG II" fristgerecht fertiggestellt und abgerechnet werden.

Gute Schule 2020

Über das Förderprogramm "Gute Schule 2020" hat die Stadt Essen einen Kreditrahmen in Höhe von 81,4 Millionen Euro eingeräumt bekommen, der in den letzten Jahren komplett abgerufen wurde. Die Verwendung der Darlehen ist jeweils innerhalb von 48 Monaten nach Mittelabruf der jeweiligen Jahrestranche gegenüber der NRW.BANK nachzuweisen. Insgesamt wurde in den ersten drei Jahrestranchen, also seit dem ersten Mittelabruf 2017, mit rund 41,6 Millionen Euro bereits die Hälfte des gesamten Förderprogramms umgesetzt und mit dem Fördergeber anstandslos abgerechnet. Der Verwendungsnachweis für die vierte, letzte und mit rund 39,7 Millionen Euro größte Darlehenstranche ist bis zum 15. November dieses Jahres vorzulegen. Aus heutiger Sicht kann die Vorlage des letzten Mittelverwendungsnachweises fristgerecht zum Jahresende erfolgen.

Zu den im Rahmen des Programms geförderten Großmaßnahmen gehören unter anderem die Hövelschule in Altenessen-Süd, die Stern- und die Andreasschule in Rüttenscheid sowie die Dilldorfschule in Kupferdreh. Die Gesamtfertigstellungen einzelner Maßnahmen werden über den Zeitrahmen des Förderprogramms Gute Schule hinausgehen. Dies hat jedoch keinerlei Einfluss, da die Abrechnung nach Finanzierungsabschnitten erfolgen kann, ohne dass die Maßnahmen in Gänze fertiggestellt sein müssen. Nach heutigem Planungsstand können die Fördermittel damit bis Ende 2024 vollständig und fristgerecht umgesetzt und abgerechnet werden.

Interessierte finden weitere Informationen zum Thema unter www.essen.de/sip sowie in Kartendarstellung mit aktuellen Informationen zu den Förderprogrammen im Geoportal der Stadt Essen.

Zum Hintergrund

Fördermittel von Bund und Land sowie Investitionsmittel des städtischen Haushalts ermöglichen das Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen. Dabei fließen insgesamt rund 618 Millionen Euro in die verschiedenen Bauprojekte, von denen die Stadt rund 415 Millionen Euro aus städtischen Haushaltmitteln in den Ausbau der Infrastruktur selbst investiert. Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen stehen der Stadt Essen in Kapitel 1 rund 64 Millionen Euro zur Verfügung, die vor allem in die Lärmbekämpfung und energetische Sanierungen investiert werden. Als Erweiterung dient Kapitel 2 mit einem Volumen von rund 57 Millionen Euro, die der Verbesserung der Schulinfrastruktur zu Gute kommen. Mit weiteren 82 Millionen Euro werden mithilfe des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen ("Gute Schule 2020") Maßnahmen im schulischen Bereich umgesetzt.

Insbesondere aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurden die Förderzeiträume aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen erneut verlängert.

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